mardi 21 février 2017

Wasserschaden beheben

Hallo,
bei meinem Vater gab es vor ca. 2 Wochen einen Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung im Bad.
Das Haus ist von 1974 und hat 3 Stockwerke, von welchen sich die unteren beiden in einer Nachlassverwaltung befinden und das obere (DG) von meinem Vater bewohnt wird.
Gutachter, unterschiedlichste Nachlass- und sonstige Verwalter waren da...
Mein Vater hat nun für seine Wohnung eine Bautrocknungsfirma bestellt, welche in allen Zimmern Bohrungen in den Estrich gesetzt hat, dort Schläuche angesetzt und zusätzlich Raumentfeucher aufgestellt hat.
Währenddessen kamen welche und meinten, es darf kein Strom im ganzen Haus fliessen, das sei zu gefährlich.
Strom haben wir direkt nach dem Wasserschaden, wo es von allen Decken tropfte wieder angestellt, sodass mein Vater dort heizen und wohnen kann.
Strom wurde also nun an sich untersagt, es soll aber ein Elektriker einen Baustromverteiler anschliessen. Bis dahin ist auch der Betrieb der Bautrockner untersagt.

Mein Vater hat sehr viele Sachen in der Wohnung, sodass eine Kompletträumung kaum realistisch ist. Deshalb waren wir sehr froh, dass die Bautrocknungsfirma sagte, die Bodenentlüftung und die Bautrockner könnten auch mit der Einrichtung zusammen betrieben werden und die Wohnung so getrocknet werden.

Die Nässe befand sich im DG auf dem Fußboden und ist auch ein Stück weit die Wände hochgekrochen.

Nachdem nun die Bautrocknung heute eingeleitet wurde, stellt sich die Partei von ganz unten quer, und verlangt eine Kompletträumung samt Abschlagen von Putz an den Wänden, entfernung aller Tapeten usw.

Alle haben Angst vor Schimmel und davor, dass dieser bzw. die Nässe auch auf das Nachbarhaus (Reihenhaus) übergreifen könnte. Trocknung hat derweil in den unteren Etagen noch nicht begonnen.

Nun hätte ich einige Fragen.
Wie schlimm ist das mit dem Strom?
Ist es realistisch, dass die Wohnung so getrocknet werden kann, nachdem die Firma eine Anzahlung erhielt und begonnen hat.
Wer bestimmt Art und Umfang der Trocknung für die Eigentumswohnung in dem Mehrparteienhaus?
Wer beurteilt, ob die Trocknung sachgerecht oder mangelhaft ausgeführt wird? Bescheinigt das die Trocknungsfirma, muss nochmal ein Gutachter die korrekte Installation der Trockner bestätigen, oder entscheidet das die Partei ganz unten?
Was ist, wenn die Trocknungsfirma die Trocknung nicht so sachgerecht begonnen hat, wie es von irgendjemand sonst wem verlangt wird?
Wie gefährlich ist Schimmel wirklich?
Wie sollte oder könnte es hier nun weitergehen?


Wasserschaden beheben

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