mardi 28 février 2017

Formulierungen in Bodengutachten-Angeboten

Hallo allerseits!

Für ein potentielles Baugrundstück von der Stadt (noch nicht gekauft, MFH für 3 Parteien), habe ich mir Angebote für ein Bodengutachten zukommen lassen. Nun stehen da folgende Formuliereungen:


Firma 1:
"...Durchführen von Sondierungsbohrungen, in Böden der Bodenklassen 1 - 5 gem. DIN 18 300 einschl. Probenahme, Tiefe ca. 5,00 – 6,00 m..."
"...Durchführen von leichten Rammsondierungen gemäß DIN EN ISO 22476-2, Tiefe ca. 5,00 – 6,00 m..."


Firma 2:
"...Kleinrammbohrungen ∅ 50/36 mm, zur Erkundung der Untergrundverhältnisse aus baugrundtechnischer Sicht, inkl. Umsetzen der Bohrausrüstung, Ansprache der Bodenproben nach DIN 4022: (3 x 6 m = 18 m)..."


Kostentechnisch ähnlich, andere DIN-Norm. Sind die Leistungen vergleichbar bzw. nur marginal unterschiedlich?

Gleiches auch hinsichtlich der "Laborleistung"/chem. Analyse des Bodens:


Firma 1:
"...Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung mit allen Leistungen gemäß § 3, Anlage 1 HOAI (2011)..."
"...Nicht miteingerechnete Bedarfsposition: Chemische Analytik einer Bodenmischprobe auf Parameter der LAGA Liste TR Boden..."


Firma 2:
"...Auswerten der Labor-ergebnisse, Ausarbeiten eines objektbezogenen Baugrundfachgutachtens mit Beschreibung der anstehenden Boden- und Grundwasserverhältnisse, Angaben von Bodenkennwerten, Einordnung der anstehenden Böden in Bodenklassen und Boden-gruppen gemäß DIN 18 300 und 18 196, Angabe der zulässigen Bodenpressungen und der zu erwartenden Setzungen..."


Macht hier Firma 1 gar keine Laboruntersuchung (Altlasten!), oder ist das schon bei der HOAI inkludiert?


Formulierungen in Bodengutachten-Angeboten

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