vendredi 24 février 2017

Definitin Außenhülle in Zusammenhang mit Förderung

Hallo,

da dies mein erster Beitrag ist, kurz zu mir: Ich und meine Familie wollen nächstes Jahr, nach längerem Auslandsaufenthalt in unsere Heimat zurückkehren. Dort gibt es relativ viel Leerstand und wir haben uns jetzt schon auf die Suche nach einem Haus gemacht. Was genau es im Endeffekt wird wissen wir auch noch nicht, das hängt ganz davon ab, was uns in die Hände fällt. Dabei kommen natürlich viele Fragen auf, also los gehts:

keine Ahnung, ob ich hier bei Bauphysik mit meiner Frage richtig bin. Bei Baubegriffe darf ich nichts schreiben und ein Thema Förderungen gibt es nicht. Also:

Es gibt bei uns ein Förderprogramm zur "Wiedernutzung leerstehender Gebäude als Wohnraum".
In dem heißt es:

"mindestens 50 Prozent der
Außenhülle, ohne erdberührte
Bauteile, des Gebäudes müssen erhalten
bleiben und es darf keine wesentliche
Änderung der Kubatur erfolgen"

Meine Fragen: Was genau bedeutet das? Was ist mit Außenhülle gemeint? Die ganze Wand? Nur die Fassade? Was sind erdberührte Teile?

Die Stelle, welche die Förderung koordiniert hab ich bereits dazu angeschrieben. Die sagten mir aber für genauerer Definitionen sollte ich mich an einen Bauplaner wenden. (den ich eh brauch wenn ich den Fördereintrag einreichen will)
Aber ich wills halt eher wissen.

Kennt sich jemand mit dieser Materie aus?

Vielen Dank schon im Voraus für euren fachmännischen Rat.
Grüße


Definitin Außenhülle in Zusammenhang mit Förderung

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