jeudi 23 février 2017

Bauleistungsbeschreibung

Bauleistungsbeschreibungen sind ein Herzstück von Bauverträgen.
Annahmen und Vermutungen sind dabei stets die Grundlage für spätere Streitfälle. Leider unterschreiben viele angehende Bauherren relativ naiv bzw. blauäugig Verträge in sechsstelliger Höhe, was mich oftmals sehr verwundert. Kritisch sollte man Formulierungen etwa "....oder gleichwertig" bewerten.
Zunehmend fällt auf, das KfW xy Gebäude, wenn man auf Grundlage tatsächlicher Verbräuche auf normierte Randbedingungen zurückrechnet, der attestierte Effizienzstatus tatsächlich nicht erreicht wird.
Ursache ist häufig die mangelhafte Energieeffizienz der Anlagentechnik (Heizung, WW-Bereitung, Lüftung, Kühlung), die auf fehlende bzw. unzureichende Grundlagenermittlung, Anlagendimensionierung und/oder Installation zurückzuführen ist.
Abgesehen von den überhöhten Verbrauchskosten, wird deutlich mehr CO2 emittiert, als eigentlich notwendig wäre.
Es reicht also nicht aus, dass der Vertragsgegenstand KfW xy nur als solcher benannt wird.
Da die meisten Bauvorhaben mittels VOB Verträgen erledigt werden, haben Bauherren das Recht auf Herausgabe sämtlicher Dimensionierungsunterlagen. Das gilt auch für die Alagentechnik. Diese sollten im Vertrag vollständig benannt sein, ebenso wie die Inbetriebnahme- bzw. Einmessprotokolle z.B. Lüftung.
Seriöse Anbieter haben damit keinerlei Probleme! Ganz gute Anbieter garantieren eine Anlagenaufwandszahl, die sich später im praktischen Betrieb einfach überprüfen lässt.
Moderne Technik kann sehr effizient sein, ist aber gleichzeitig sensibel und zunehmend teuer. Daher sollte jedem angehenden Bauherren daran gelegen sein, die Investition möglich wirtschaftlich zu nutzen.




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