Guten Morgen liebe Leute,
wir haben letztes Jahr entschlossen uns ein Häuschen zu bauen und seitdem bin ich oft in diesem Forum und lese mich schlau. Sehr hilfreiche Beiträge sind hier zu finden. Top!
Nun aber, warum ich hier rein schreibe.
Wir haben uns nach langem hin & her für eine Baufirma entschieden und im Juli diesen Jahres den Vertrag unterzeichnet. Wir haben die Planung bis zum Bauantrag und die 7% an den Bauträger bezahlt. Alles war schön, bis wir vor 1,5 Monaten anfangen wollten. Der Baubeginn wurde verzögert, Termine wurden abgesagt und vor 1 Woche haben wir dann eine Email von dem Geschäftsführer der Baufirma erhalten, wo dieser uns seine Insolvenzanmeldung schilderte.
Schlag ins Gesicht :mauer
Nun kam vor einigen Tagen ein Brief vom Insolvenzverwalter, wo dieser uns informiert, dass er versucht eine Baufirma zu suchen, die unser Haus baut und er bittet uns im eigenen Interesse noch nicht zu kündigen. Dann steht da noch das wir das Angebot dann natürlich nicht annehmen MÜSSEN. (NETT!)
Bis dahin wusste ich nicht mal das ICH dann noch kündigen muss ;/
Naja, nun hab ich mich ein bisschen schlau gemacht.. so gut es ging. Wir wollen auf gar keine Fall wieder mit so einer Baufirma bauen und schon gar nicht mit dem Insolvenzverwalter. (Wir würden gerne die Gewerke selbst verteilen, aber das ist ein anderes Thema.)
Also ich würde so schnell es geht den Vertrag kündigen, damit wir uns auf andere 'einlassen' können. Jetzt habe ich aber gehört, dass man evtl. die Gewinnspanne (30-50t Euro) an die Firma zahlen muss, wenn man 'einfach' kündigt.
In unserem Werksvertrag steht folgenden:
1. Grundlage des Vertrages sind [...] sowie die Bestimmung der VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung.
5. Kündigung. Kündigen die Bauherren desen Vertrag, so sind neben den tatsächlichen Aufwendungen und Schadensersatz 9% des Gesamtfestpreises als Vertragsstrafe zu zahlen. Die übrigen Kündigungsrechte und - folgen richten sich nach §§ 8 und 9 der VOB, Teil B.
Sooooo, im Internet lese ich manchmal, dass man mit dieser Klausel 'einfach' aus dem Vertrag kommt wenn Insolvenz angemeldet wurde. Manchmal lese ich auch gegenteiliges. Nun zerbrech ich meinen Kopf. Können wir kündigen ohne diese 9 % zahlen zu müssen?
War einer in ähnlicher Situation oder weiß mehr?
PS: Termin mit Anwalt wurde schon gemacht, ist aber erst nächste Woche und Geduld ist nicht mein zweiter Vorname :(
Ich freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße MineFlo:winken
wir haben letztes Jahr entschlossen uns ein Häuschen zu bauen und seitdem bin ich oft in diesem Forum und lese mich schlau. Sehr hilfreiche Beiträge sind hier zu finden. Top!
Nun aber, warum ich hier rein schreibe.
Wir haben uns nach langem hin & her für eine Baufirma entschieden und im Juli diesen Jahres den Vertrag unterzeichnet. Wir haben die Planung bis zum Bauantrag und die 7% an den Bauträger bezahlt. Alles war schön, bis wir vor 1,5 Monaten anfangen wollten. Der Baubeginn wurde verzögert, Termine wurden abgesagt und vor 1 Woche haben wir dann eine Email von dem Geschäftsführer der Baufirma erhalten, wo dieser uns seine Insolvenzanmeldung schilderte.
Schlag ins Gesicht :mauer
Nun kam vor einigen Tagen ein Brief vom Insolvenzverwalter, wo dieser uns informiert, dass er versucht eine Baufirma zu suchen, die unser Haus baut und er bittet uns im eigenen Interesse noch nicht zu kündigen. Dann steht da noch das wir das Angebot dann natürlich nicht annehmen MÜSSEN. (NETT!)
Bis dahin wusste ich nicht mal das ICH dann noch kündigen muss ;/
Naja, nun hab ich mich ein bisschen schlau gemacht.. so gut es ging. Wir wollen auf gar keine Fall wieder mit so einer Baufirma bauen und schon gar nicht mit dem Insolvenzverwalter. (Wir würden gerne die Gewerke selbst verteilen, aber das ist ein anderes Thema.)
Also ich würde so schnell es geht den Vertrag kündigen, damit wir uns auf andere 'einlassen' können. Jetzt habe ich aber gehört, dass man evtl. die Gewinnspanne (30-50t Euro) an die Firma zahlen muss, wenn man 'einfach' kündigt.
In unserem Werksvertrag steht folgenden:
1. Grundlage des Vertrages sind [...] sowie die Bestimmung der VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung.
5. Kündigung. Kündigen die Bauherren desen Vertrag, so sind neben den tatsächlichen Aufwendungen und Schadensersatz 9% des Gesamtfestpreises als Vertragsstrafe zu zahlen. Die übrigen Kündigungsrechte und - folgen richten sich nach §§ 8 und 9 der VOB, Teil B.
Sooooo, im Internet lese ich manchmal, dass man mit dieser Klausel 'einfach' aus dem Vertrag kommt wenn Insolvenz angemeldet wurde. Manchmal lese ich auch gegenteiliges. Nun zerbrech ich meinen Kopf. Können wir kündigen ohne diese 9 % zahlen zu müssen?
War einer in ähnlicher Situation oder weiß mehr?
PS: Termin mit Anwalt wurde schon gemacht, ist aber erst nächste Woche und Geduld ist nicht mein zweiter Vorname :(
Ich freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße MineFlo:winken
Vertrag kündigen, weil Baufirma Insolvenz angemeldet hat
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