Sehr geehrte Experten und Expertinnen,
ich habe folgendes "Problem". Und zwar wurde ein Erdbauer auf Grundlage seines Angebots wo im Nachtext steht das die Abrechnung nach VOB/C-DIN 18300 erfolgt mit dem Aushub der Baugrube und Bodenaustausch unter der Bodenplatte für ein Einfamilienhaus beauftragt. Das hat er auch alles wunderbar gemacht (Arbeitsraum, Böschung usw.) aber:
Zum Vorgehen:
Die Grube wurde mit ca. 55-60 cm Arbeitsraum auf Gründungsebene (Unterkante Dämmung unter Bodenplatte) und Böschungswinkel 45° Grad ausgehoben und der Aushub für den Bodenaustausch ab der unteren Böschungskante senkrecht gegraben (Fotos existieren). Nun kam die Rechnung mit einer Massenermittlung nach "DIN 18300" wo die untere Böschungskante bereits ab unterkante Bodenaustausch beginnt und nicht wie tatsächlich gegraben (im Bereich des Bodenaustausches senkrecht) ab Oberkante. Das macht bei einem Bodenaustausch von 50 cm und 45° Grad pro Baugrubenseite 50cm mehr Aushub also eine in beiden Richtungen um 1 m größere Grube. Das sind ca. 100 m³ mehr als tatsächlich ausgeführt.
Darauf wurde er hingewiesen und sagte das ist halt so, im Angebot stehe Abrechnung nach ...... und im Bereich des Bodenaustausches dürfte man gemäß DIN 4123 und DIN 4124 wegen Grundbruch garnicht nicht senkrecht ausheben. Und außerdem wenn er mal größer Aushebt als in DIN 4124 gefordert bekommt er auch nicht mehr bezahlt, das ist halt so.
Daraufhin wurde er darauf hingewiesen das er ja trotzdem unerlaubterweise gegen die Vorschriften senkrecht ausgegraben hat und sich den Rest gespart hat, mit dem Ergebniss das er sich auf sein Angebot beruft in dem steht Abrechnung nach .....
Aber kann doch nicht für eine Leistung die man nicht erbracht hat und eigentlich ja dann auch noch "mangelhaft" ist Geld verlangen oder liege ich da falsch?
Ich bin der Meinung das er halt für die tatsächlich ausgehoben m³ den Aushub und die Abfuhr bezahlt bekommt aber nicht für die nicht erbrachten 100 m³.
Kennt oder giebt es hier bereits ein Urteil oder einen Textpasus wenn man nicht nach DIN Arbeitet aber nach ihr Abrechnen will oder liege ich hier wirklich Falsch?
Vielen Dank im Voraus
Grüße Anderl
ich habe folgendes "Problem". Und zwar wurde ein Erdbauer auf Grundlage seines Angebots wo im Nachtext steht das die Abrechnung nach VOB/C-DIN 18300 erfolgt mit dem Aushub der Baugrube und Bodenaustausch unter der Bodenplatte für ein Einfamilienhaus beauftragt. Das hat er auch alles wunderbar gemacht (Arbeitsraum, Böschung usw.) aber:
Zum Vorgehen:
Die Grube wurde mit ca. 55-60 cm Arbeitsraum auf Gründungsebene (Unterkante Dämmung unter Bodenplatte) und Böschungswinkel 45° Grad ausgehoben und der Aushub für den Bodenaustausch ab der unteren Böschungskante senkrecht gegraben (Fotos existieren). Nun kam die Rechnung mit einer Massenermittlung nach "DIN 18300" wo die untere Böschungskante bereits ab unterkante Bodenaustausch beginnt und nicht wie tatsächlich gegraben (im Bereich des Bodenaustausches senkrecht) ab Oberkante. Das macht bei einem Bodenaustausch von 50 cm und 45° Grad pro Baugrubenseite 50cm mehr Aushub also eine in beiden Richtungen um 1 m größere Grube. Das sind ca. 100 m³ mehr als tatsächlich ausgeführt.
Darauf wurde er hingewiesen und sagte das ist halt so, im Angebot stehe Abrechnung nach ...... und im Bereich des Bodenaustausches dürfte man gemäß DIN 4123 und DIN 4124 wegen Grundbruch garnicht nicht senkrecht ausheben. Und außerdem wenn er mal größer Aushebt als in DIN 4124 gefordert bekommt er auch nicht mehr bezahlt, das ist halt so.
Daraufhin wurde er darauf hingewiesen das er ja trotzdem unerlaubterweise gegen die Vorschriften senkrecht ausgegraben hat und sich den Rest gespart hat, mit dem Ergebniss das er sich auf sein Angebot beruft in dem steht Abrechnung nach .....
Aber kann doch nicht für eine Leistung die man nicht erbracht hat und eigentlich ja dann auch noch "mangelhaft" ist Geld verlangen oder liege ich da falsch?
Ich bin der Meinung das er halt für die tatsächlich ausgehoben m³ den Aushub und die Abfuhr bezahlt bekommt aber nicht für die nicht erbrachten 100 m³.
Kennt oder giebt es hier bereits ein Urteil oder einen Textpasus wenn man nicht nach DIN Arbeitet aber nach ihr Abrechnen will oder liege ich hier wirklich Falsch?
Vielen Dank im Voraus
Grüße Anderl
Abrechnung nach VOB/C-DIN 18300 und DIN 4124
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