Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Hilfestellung zu folgendem hypothetischen Sachverhalt:
Bauherr A hat den Architekten B mit der Bauleitung für die Erstellung des Eigenheim des A beauftragt.
Die Gewerke werden nicht von einem Bauträger ausgeführt, sondern von jeweiligen Handwerkern, die im Rahmen von Ausschreibungen des B ausgewählt worden sind.
Im Laufe der Bauphase erhält A von B Zahlungsfreigaben zu einzelnen Rechnungen
Die Bauphase ist zum Zeitpunkt X beendet; B erstellt eine Schlussrechnung - ohne Auflistung der vorgenommenen Tätigkeiten bzw. erbrachter Leistungen.
Insbesonder hat A von B zu keinem Zeitpunkt ein Bautagebuch und / oder eine schriftliche Bestätigung des B, dass die beauftragten und von B im Rahmen der Bauleitung zu überwachenden Gewerke ordnungsgemäß und mängelfrei erstellt sind.
B verweigert jegliche Dokumentationsübergabe an A.
Welche Rechte hat A in diesem hypothetischen Sachverhalt?
Was muss B dem A aushändigen? (bitte mit eindeutigen Bezeichnungen, so dass für mich keine Missverständnisse entstehen)
Reicht es, wenn B auf eine Bauabnahme der Kommune verweist?
Vielen Dank für Eure Unterstützung für mein besseres Verständnis der Thematik
:konfusius
ich bitte Euch um Hilfestellung zu folgendem hypothetischen Sachverhalt:
Bauherr A hat den Architekten B mit der Bauleitung für die Erstellung des Eigenheim des A beauftragt.
Die Gewerke werden nicht von einem Bauträger ausgeführt, sondern von jeweiligen Handwerkern, die im Rahmen von Ausschreibungen des B ausgewählt worden sind.
Im Laufe der Bauphase erhält A von B Zahlungsfreigaben zu einzelnen Rechnungen
Die Bauphase ist zum Zeitpunkt X beendet; B erstellt eine Schlussrechnung - ohne Auflistung der vorgenommenen Tätigkeiten bzw. erbrachter Leistungen.
Insbesonder hat A von B zu keinem Zeitpunkt ein Bautagebuch und / oder eine schriftliche Bestätigung des B, dass die beauftragten und von B im Rahmen der Bauleitung zu überwachenden Gewerke ordnungsgemäß und mängelfrei erstellt sind.
B verweigert jegliche Dokumentationsübergabe an A.
Welche Rechte hat A in diesem hypothetischen Sachverhalt?
Was muss B dem A aushändigen? (bitte mit eindeutigen Bezeichnungen, so dass für mich keine Missverständnisse entstehen)
Reicht es, wenn B auf eine Bauabnahme der Kommune verweist?
Vielen Dank für Eure Unterstützung für mein besseres Verständnis der Thematik
:konfusius
Dokumentationspflicht des Architekten (= Bauleiters) gegenüber Bauherrn
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