jeudi 7 août 2014

Dokumentationspflicht des Architekten (= Bauleiters) gegenüber Bauherrn

Hallo zusammen,



ich bitte Euch um Hilfestellung zu folgendem hypothetischen Sachverhalt:



Bauherr A hat den Architekten B mit der Bauleitung für die Erstellung des Eigenheim des A beauftragt.



Die Gewerke werden nicht von einem Bauträger ausgeführt, sondern von jeweiligen Handwerkern, die im Rahmen von Ausschreibungen des B ausgewählt worden sind.



Im Laufe der Bauphase erhält A von B Zahlungsfreigaben zu einzelnen Rechnungen



Die Bauphase ist zum Zeitpunkt X beendet; B erstellt eine Schlussrechnung - ohne Auflistung der vorgenommenen Tätigkeiten bzw. erbrachter Leistungen.



Insbesonder hat A von B zu keinem Zeitpunkt ein Bautagebuch und / oder eine schriftliche Bestätigung des B, dass die beauftragten und von B im Rahmen der Bauleitung zu überwachenden Gewerke ordnungsgemäß und mängelfrei erstellt sind.



B verweigert jegliche Dokumentationsübergabe an A.



Welche Rechte hat A in diesem hypothetischen Sachverhalt?



Was muss B dem A aushändigen? (bitte mit eindeutigen Bezeichnungen, so dass für mich keine Missverständnisse entstehen)



Reicht es, wenn B auf eine Bauabnahme der Kommune verweist?



Vielen Dank für Eure Unterstützung für mein besseres Verständnis der Thematik



:konfusius





Dokumentationspflicht des Architekten (= Bauleiters) gegenüber Bauherrn

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