samedi 30 août 2014

NRW Bank Zinsanpassung, wie oft und wie hoch Grenzen

Hallo :)

ich habe schon versucht zu googlen und hier nachzuschauen aber werde nicht wirklich schlau draus :(

Ich hoffe es kann mir jmd. helfen ?!

Und zwar haben wir das Modell A... und nun kam das erste mal (also zum 6. Jahr der Laufzeit) der Brief mit der Zinsanpassung.

Nun steht in diesem Brief dass die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 40 % überstiegen werden dürfen ... nach langem suchen im Netz bin ich auf eine Summe von ca. 50000 bei 2 Erw. + 2 Kinder gestossen .... heisst das, dass man bei "um nicht mehr als 40%" bis zu 70000 € verdienen darf um bei der 0,5er Verzinsung zu bleiben :wow

Ich fände das schon heftig, weil der Sinn dieses Modells ja ansich für Geringverdiener gedacht war ... und 70 Tsd finde ich nicht mehr wirklich als Geringverdiener ;)



und 2. Frage:

zum 6. + 11. + 21. Jahr werden die Zinsen erhöht bzw kann man sie wieder auf 0,5 % senken lassen, das habe ich verstanden..... aber wie schauts dann aus zum 16. Jahr hin ?????




Zitat:




Wie werden die Darlehen verzinst, die ab 2006 bewilligt wurden?



Als Rechtsgrundlage der Darlehen des Bewilligungszeitraums ab 2006 gelten das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).



Förderungen ab Bewilligung 2006 bis 2010: Das Baudarlehen ist im Modell A zinsfrei und im Modell B mit 2,0% zu verzinsen.



Förderungen mit Bewilligung 2011: Das Baudarlehen ist zinsfrei. Für den Erwerb vorhandenen Wohnraums und das Kombimodell beträgt der Zinssatz abweichend hiervon 0,5 %.



Förderungen ab Bewilligung 2012: Das Baudarlehen ist mit 0,5 % zu verzinsen.



Nach Ablauf von 5 Jahren seit Bezugsfertigkeit wird der Zinssatz auf 3,5 % angehoben. Eine Senkung erfolgt auf Antrag, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze gemäß § 13 WFNG NRW um nicht mehr als 40 % übersteigt. Die Zinsen können dann auf den Anfangszinssatz gesenkt werden. Die Zinssenkung ist auf 5 Jahre befristet. Ein erneuter Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden.



Nach Ablauf von 15 Jahren seit Bezugsfertigkeit werden Zinsen gemäß den Darlehensverträgen bzw. den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Höhe von 2 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB, mindestens 3,5 % und höchstens 6 % erhoben. Nach Ablauf von 20 Jahren beträgt die Verzinsung 6 %. Eine weitere Zinssenkung kann beantragt werden, wenn die gültige Einkommensgrenze



- bei Förderungen in den Jahren 2006 bis 2009 um nicht mehr als 20 % überschritten wird.



- bei Förderungen ab 2010 um nicht mehr als 25 % überschritten wird.





Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ...

Ganz liebe Gruesse

Katha





NRW Bank Zinsanpassung, wie oft und wie hoch Grenzen

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