vendredi 29 août 2014

Scheinbarer Widerspruch zwischen den Fachregeln?

Offene Durchgangsbefestigungen von Dachkanten- und Mauerabdeckungen sind seit Jahrzehnten ein immer wiederkehrender Ausführungsfehler (siehe Homeier, Hans-Joachim (2009): Dem Schraub- und Nageltäter auf der Spur. Dachkanten- und Mauerabdeckungen. DDH Das Dachdeckerhandwerk 130 [3] 16-17).



Nach dem Verständnis des vdd Industrieverbandes Bitumen-Dach und Dichtungsbahnen e.V., Frankfurt/Main haben sich die „Technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen – abc der Bitumenbahnen, 5. Auflage 2012, © vdd“ als allgemein anerkannten Regeln der Technik eingeführt.



Danach „können“ entsprechend Kapitel 3, Ziffer 3.5.3.2 „Dachrandabdeckungen“, Absatz 8 „ … Dachrandabdeckungen … auch mit Schrauben direkt befestigt werden, wenn die Abdeckungen im Befestigungsbereich auf der Unterlage fest aufliegen und korrosionsbeständige Schrauben mit Dichtungsgarnituren verwendet werden ….“ Gemeint ist die Verwendung von sogenannten Spenglerschrauben mit Scheibe und EPDM-Dichtung.



Im Gegensatz hierzu fordert die ZVDH Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, © Rudolf Müller, Köln, im Abschnitt 3.4.1: „Direkte Befestigungen“ in Absatz (1) „Bei der direkten Befestigung wird das Metall unmittelbar mit der Unterlage verbunden. Sie ist bei Einzellängen mit einer Länge ≤ 3,00 m im geneigten Bereich möglich. Dabei sind die Befestigungsmittel mit Hauerbuckeln abzudichten. Bohrlöcher sind mit Übermaß auszuführen.“ und in Absatz (2) „Schrauben mit Dichtscheiben und andere Befestigungsmittel müssen korrosionsbeständig sein und dürfen nur bei wandseitigen Anschlüssen zum Einsatz kommen.“



Nach der Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk ist die Ausführung einer direkten Befestigung mit sogenannten Spenglerschrauben mit Scheibe und EPDM-Dichtung im Gegensatz zum abc der Bitumenbahnen nur bei wandseitigen Anschlüssen gestattet.



Beim bestehenden Widerspruch zwischen den beiden Fachregeln stellt sich für den Laien die Frage, kann ich mir die passende Fachregel aussuchen, oder wie ist der bestehende Zwiespalt der beiden sogenannten fachgerechten Ausführung zu lösen?





Scheinbarer Widerspruch zwischen den Fachregeln?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire