lundi 28 juillet 2014

Bezugspunkte Traufhöhe im Bebauungsplan nicht definiert

Hallo Zusammen,



ich bin momentan etwas verzweifelt und suche jetzt Rat hier im Forum.



Wir planen momentan den Bau eines EFH mit Keller an leichter Hanglage in Baden-Württemberg.

Unsere maximale Traufhöhe gem. Bebauungsplan liegt bei 4,50m über vorhandener Straße.

Definiert ist hierbei nur, dass in der Mitte des Hauses gemessen wird. Alle anderen Bezugspunkte sind nicht definiert.





Meine Internetrecherchen und auch die Nachfrage bei vielen verschiedenen Leuten hat folgende Varianten ergeben:

Ist nichts definiert gilt

- Bezugspunkt auf der Straße bis OK Dachhaut

- nichts bestimmtes und im Zweifel für den Bauherrn ( also entweder bis UK Sparren, OK Sparren oder OK Dachhaut)

- Zitat: "Das muss im Bebauungsplan festgelegt werden. Wenn es dort nicht steht weiß ich es auch nicht."



Alles in allem also nicht wirklich hilfreiche Antworten.

Da die "Traufhöhe" in der LBO nicht definiert ist tendieren wir momentan dazu unseren Bauantrag einfach mal mit UK Sparren reinzureichen und zu hoffen,

dass keiner den Finger hebt.

Sollte das nicht durchgehen und wir müssten bis OK Dachhaut messen müssen wir mit dem Haus 15cm unter Straßenniveau gehen um die Traufhöhe einhalten zu können (hätte eine Hebeanlage und diverse zusätzliche Kosten zur Folge)



Kann mir hierzu irgendjemand einen Rat geben?



Liebe Grüße & vielen Dank





Bezugspunkte Traufhöhe im Bebauungsplan nicht definiert

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