mardi 29 juillet 2014

Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden

:winken



Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen...



Laut Kaufvertrag mit der Immob.-Gesellschaft, soll die Fertigstellung unserer DHH zum "September 2014" erfolgen. Im Vertrag steht auch, dass aus "unerheblichen Gründen, dieser Termin um acht Wochen überschritten werden darf".



Unerhebliche Gründen sind m.E. fast alles ?!



Momentan wird die Elektrik installiert, der Termin zum September ist nicht mehr einzuhalten. Der Bauleiter teilt uns jedoch auch keinen fixen neuen Termin mit. Von anderen Käufern aus dem BV haben wir bereits erfahren, dass der Termin bzw. die Übergabe teilweise erst eine Woche vorher bekannt gegeben wird. Ist das rechtens? Muss man nicht mit einem entsprechenenden Vorlauf informiert werden. Urlaubsanträge und das derzeitige Mietverhältniss sind davon ja betroffen.



Gibt es außerdem Erfahrungswerte wie lange ein Bau hier noch dauern könnte? Elektriker sind gerade drin... Fußbodenheizung, Trockenbauer, Estrich legen, Fliesen, Sanitär, Türen, Treppe, Garage etc, kommt alles noch.
:hammer:





Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden

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