jeudi 3 septembre 2015

Garage auf Grenze - Abstand des Nachbarhauses

Hallo,

folgendes Problem:

wir bauen eine Garage auf die Grundstücksgrenze. Die Garage entspricht in Länge und Fläche der Wand allen gesetzlichen Vorgaben.

Die Wand des Nachbars ist wie folgt: Früher stand ein altes Haus an der Stelle. Dieses Haus wurde abgerissen, lediglich die Wand zu der betreffenden Grundstücksgrenze wurde stehen gelassen. Diese Wand ist schräg, so dass dies nun dazu führt, dass wenn wir jetzt auf die Grundstücksgrenze bauen, sich der Abstand zwischen unserer Wand und der schrägen Wand immer weiter verengt, bis sie vorne in einer Länge von ca. 3 Metern dann nur noch ca. 30 cm Abstand von unserer Wand hat.

Der Nachbar hat nun Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt, Sachstand ist bis jetzt, dass Behörde und Widerspruchsbehörde (tel. Auskunft) dem Widerspruch nicht abhelfen können, also unser Bau so gemacht werden darf.

Nun hat der Gesetzgeber ja festgelegt, dass entweder auf die Grundstücksgrenze oder ansonsten mindestens 50 cm weggebaut werden muss. Z. B. 30 cm sind nicht zulässig.

Unabhängig davon, dass die Wand des Nachbarn offensichtlich rechtswidrig ist: Kann diese Rechtswidrigkeit nun dazu führen, das uns dies zu Lasten geht und wir Abstand halten müssen, nur weil der Nachbar mit SEINER Mauer nicht den richtigen Abstand eingehalten hat? Damit letztlich wieder genug Abstand zwischen den Häusern ist und diesem "mindestens 50 cm" wieder genüge getan wird?


Garage auf Grenze - Abstand des Nachbarhauses

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