samedi 26 septembre 2015

Kündigung durch GÜ

Hallo zusammen,

mein GÜ hat mir gekündigt und will innerhalb von 3 Tagen einen Termin für die Abnahme mitgeteilt bekommen. Das Haus wurde vom GÜ abgeschlossen, ich habe keinen Schlüssel erhalten.

Der Gipser des GÜ will nun Anfang der Woche noch Restarbeiten durchführen, möglicher Weise andere Handwerker auch. Ich haben nun Bedenken, dass Mängel, die gerügt wurden, teilweise verdeckt werden. Oder dass Mängel behoben und dann verdeckt werden. Die Abnahme wird dann für mich zum schlechten Pokerspiel: Ist der Mangel nur überdeckt, oder ist der Mangel behoben und überdeckt?

Die Frage ist: Muss ich nach der Kündigung akzeptieren, dass der GÜ alleiniges Hausrecht ausüben kann, oder kann ich den Zylinder tauschen lassen? Ich würde den Schlüssel dann bei einem Nachbarn hinterlegen.
Hat der GÜ überhaupt das Recht, nach der Kündigung Restarbeiten auszuführen?
Kann ich den Handwerkern des GÜ zumuten, dass sie ab jetzt für Restarbeiten Termine mit mir vereinbaren müssen?

Den Restarbeiten stehe ich skeptisch gegenüber, weil der Putzer im Innenraum auf Betonstürze eine Grundierung für Gips aufgebracht hat. Darauf kam dann eine Gewebespachtelung mit Kalkzement (10cm Überlappung am Materialüberbang), auf die frisch in frisch Gipsputz kam. Der Sockelputz, der jetzt 24 Stunden alt ist (ca. 10°C mittlere Außentemperatur) ist immer noch weich wie warmer Knet.
Lustig ist auch, dass er die Putzleisten im Bad falschrum angebracht hat: Die Seite, auf der abgezogen wird, hat er zur Wand hin mit Gips montiert. Nach dem Aufbringen des Kalkzementputzes hat er die Putzleisten wieder rausgenommen und (für den nächsten Kunden ? ) mitgenommen.

Grüße von Oli


Kündigung durch GÜ

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