vendredi 1 mai 2015

Einzug vor endgültiger Abnahme

Durch viele Verzögerungen, für die natürlich keiner Verantwortung übernahm, musste der geplante Übergabetermin mit endgültiger Fertigstellung (geplant Mitte April, habe ich schriftlich, aber kein Fertigstellungstermin im Vertrag) ständig verschoben werden.
Ich habe deswegen die Abnahme forciert, einige offene Punkte (Carport, Fertigstellung Außenputz,...) werden später abgenommen.
Am 28.04. beging ich mit dem GU und einem Sachverständigen das Haus zur Abnahme. Ein Abnahmeprotokoll wurde von ihm und mir erstellt, allerdings noch von keinem unterzeichnet, weil der GU noch gewisse Punkte mit der Rohbaufirma klären will.

Wäre trotz laufendem Abnahmeprozess und im Abnahmegespräch bereits aufgeführten Mängeln ein Einzug nun eine "stillschweigende" Abnahme?
Die Möbel stehen bereits alle in der Wohnung (teils aufgebaut) sowie 250 Umzugskartons.
Wohne aber noch nicht drin, will aber so schnell wie möglich rein.

Vielen Dank für nicht rechtsverbindliche Tipps.


Einzug vor endgültiger Abnahme

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