vendredi 29 mai 2015

Zustimmungspflicht Zufahrt bei Hinterbebauung

Wir haben vom Bauamt eine Nachricht bekommen dass die Nachbarn zur Länge der Zufahrt und Lage des Caports eine Zustimmung/Stellungnahme abgeben sollen. Von so etwas habe ich noch nie gehört, es handelt sich um eine Hinterbebauung die Einfahrt ist 60m lang und läuft an der Grnze, das Caport Grenzbebauung erfüllt aber die Maximalwerte. Sind Zufahrten wirklich zustimmungspflichtig? Es wird keine Geländeveränderung dazu erfolgen an der Stelle. Wie bitte sollen wir denn auf das Grundstück kommen? Alle Nachbarn haben eine Zufahrt seit wann sind diese Zustimmungspflichtig? Bauort ist Niedersachsen.
Zitiert als Quellen dazu sind die NBauO, BauGB, BauNVO, DVONBauO


Zustimmungspflicht Zufahrt bei Hinterbebauung

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