hallo
vorab schon mal vielen dank an das forum zwecks freischaltung...
das mit den regularien was erlaubt bzw nicht oder genehmigungsfrei oder nicht ist schaft uns ein wenig kopfzerbrechen...
zur vorgeschichte...
haben ein haus umgebaut , baugenehmigung etc alles ok ... und für änderungen der aussenanlagen keine genehmigung beantragt...
nur haben wir ungeschickterweise die gartenanlagen verändert, bevor die baubeginnsanzeige eingereicht wurde...
und oben drauf hat uns jemand angezeigt wegen oben erwähnter stützmauer...
zum problem im detail
unser grundstück und das nachbargrundstück haben beide hanglage...
auf unserem grundstück hat der vorbesitzer ca 50-100cm aufgeschüttet.... auf dem nachbargrundstück der vorbesitzer ca 50-80cm abgegraben...
so haben wir vor veränderungen an der grenze einen höhenunterschied gehabt von ca 50-100cm ... beide gründstück haben ein gefälle, aber eben tiefer / höher
die befestigung erfolgte damals mit holzpalisaden über die ganze grenze ( ca 20m )
im zuge des umbaus des hauses haben wir die morschen palisaden entfernt, den höhen unterschied abgegraben und ein fundament für eine stützmauer gesetzt
anschliessend die stützmauer aufgesetzt und das gelände wieder aufgeschüttet + 30cm am höchsten punkt um die terasse bei uns zu begradigen....
dies geschah alles im einvernehmen mit dem betroffenen nachbarn - wir sind gute freunde...
die stützmauer ist jetzt im schnitt auf seite des nachbarn zwischen 80cm und 140cm hoch ... , bzw das nur über ca 10m... danach wurde keine stützmauer gesetzt da die grundstücke sich auf den letzten 8-10m relativ angleichen... da langt eine mauer aufs fundment später...
genau diese "mauer" aufs fundament war für jemand 3ten nun anlass zur anzeige und wir haben einen baustop seitens der stadt weil das alles nicht genehmigt ist
die aufgesetzte mauer ist gemessen von unserer geländeoberfläche ( altes vorgefundens gelände + ca 30cm oder ursprung vor 40jahre + 120+30cm ) 90cm hoch
bzw macht einen sprung auf 120cm
wir haben 2 kleine kinder, daher 90cm als absturzsicherung und davor 2 beton pflanzentröge ca 60cm tief..
und daneben ist eine sitzfläche auf ca 30cm an der wand vorgesehen gewesen, daher 120cm mauerhöhe
danach springt die mauer 120cm nach unten und auf den letzten 3.5m nochmals kleiner, so dass bei uns immer 90cm übrigbleiben an höhe
bemängelt wird seitens der stadt das keine genehmigung vorliegt...
das hatten wir falsch eingeschätzt da laut BayBO stützmauern etc genehmigungsfrei sind... allerdings mussten wir gerade lernen , dass sie nur frei sind wenn die baustelle vorher abgeschlossen ist etc... so sind auch genehmigungsfreie dine genehmigungspflichtig...
wichtigste frage:
die stützmauer ist nirgends höher als 140cm und das grundstück nirgendes mehr aufgeschüttet ( aktiv von uns ) als 30cm +/-
ist das erlaubt / verboten bzw möchte die stadt dass wir das alles wieder entfernen - wie sieht dies rechtlich aus ?
die mauer als absturzsicherung ist zusammen mit der stützmauer teilweise 250-280cm hoch, was auch daran liegt, dass der nachbar sein grundstück "tiefergelegt" hat...
auf unsere seite ist die mauer nie höher als 90-120cm ab terassenbelag OK .... von wo wird gemessen ? ( bei uns, gelände vorher, ursprung vor 40jahren, beim nachbarn etc ? )
die stadt will die entfernung der mauer und an dieser stelle am liebsten einen maschendrahtzaun - den der nachbar nicht will - ihm gefällt die mauer und wir haben sie ja zusammen geplant und gebaut...
zur strassenoberkante ist die mauer OK ca 80-110cm da im bebauungsplan steht einfriedung bis 110cm über nieveau angrenzende öffentliche verkehrsfläche
betroffener nachbar würde wenn nötig eine abstandsflächen übernahme machen ...
wir bieten der stadt an, dass wir mit der terasse von der grundstücksgrenze wieder ca 200cm in unser grundstück reingehen und die 200cm entlang der mauer wieder begrünen und bepflanzen, so dass wir mit der terasse nicht direkt an der grene wohnen ...
da die sitzbank an der 120cm hohen mauer auf der grenze damit entfallen würde, würden wir auch die oberen 30cm wieder absägen lassen... allerdings macht es keinen grossen unterschied für den nachbarn den es ohnehin nicht stört und wäre nur mit aufwand verbunden
würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu ein paar ratschläge geben kann,
mir freundlichen grüssen
jan :)
p.s. sollte ich etwas nicht deutlich genug beschrieben haben - einfach melden...
vorab schon mal vielen dank an das forum zwecks freischaltung...
das mit den regularien was erlaubt bzw nicht oder genehmigungsfrei oder nicht ist schaft uns ein wenig kopfzerbrechen...
zur vorgeschichte...
haben ein haus umgebaut , baugenehmigung etc alles ok ... und für änderungen der aussenanlagen keine genehmigung beantragt...
nur haben wir ungeschickterweise die gartenanlagen verändert, bevor die baubeginnsanzeige eingereicht wurde...
und oben drauf hat uns jemand angezeigt wegen oben erwähnter stützmauer...
zum problem im detail
unser grundstück und das nachbargrundstück haben beide hanglage...
auf unserem grundstück hat der vorbesitzer ca 50-100cm aufgeschüttet.... auf dem nachbargrundstück der vorbesitzer ca 50-80cm abgegraben...
so haben wir vor veränderungen an der grenze einen höhenunterschied gehabt von ca 50-100cm ... beide gründstück haben ein gefälle, aber eben tiefer / höher
die befestigung erfolgte damals mit holzpalisaden über die ganze grenze ( ca 20m )
im zuge des umbaus des hauses haben wir die morschen palisaden entfernt, den höhen unterschied abgegraben und ein fundament für eine stützmauer gesetzt
anschliessend die stützmauer aufgesetzt und das gelände wieder aufgeschüttet + 30cm am höchsten punkt um die terasse bei uns zu begradigen....
dies geschah alles im einvernehmen mit dem betroffenen nachbarn - wir sind gute freunde...
die stützmauer ist jetzt im schnitt auf seite des nachbarn zwischen 80cm und 140cm hoch ... , bzw das nur über ca 10m... danach wurde keine stützmauer gesetzt da die grundstücke sich auf den letzten 8-10m relativ angleichen... da langt eine mauer aufs fundment später...
genau diese "mauer" aufs fundament war für jemand 3ten nun anlass zur anzeige und wir haben einen baustop seitens der stadt weil das alles nicht genehmigt ist
die aufgesetzte mauer ist gemessen von unserer geländeoberfläche ( altes vorgefundens gelände + ca 30cm oder ursprung vor 40jahre + 120+30cm ) 90cm hoch
bzw macht einen sprung auf 120cm
wir haben 2 kleine kinder, daher 90cm als absturzsicherung und davor 2 beton pflanzentröge ca 60cm tief..
und daneben ist eine sitzfläche auf ca 30cm an der wand vorgesehen gewesen, daher 120cm mauerhöhe
danach springt die mauer 120cm nach unten und auf den letzten 3.5m nochmals kleiner, so dass bei uns immer 90cm übrigbleiben an höhe
bemängelt wird seitens der stadt das keine genehmigung vorliegt...
das hatten wir falsch eingeschätzt da laut BayBO stützmauern etc genehmigungsfrei sind... allerdings mussten wir gerade lernen , dass sie nur frei sind wenn die baustelle vorher abgeschlossen ist etc... so sind auch genehmigungsfreie dine genehmigungspflichtig...
wichtigste frage:
die stützmauer ist nirgends höher als 140cm und das grundstück nirgendes mehr aufgeschüttet ( aktiv von uns ) als 30cm +/-
ist das erlaubt / verboten bzw möchte die stadt dass wir das alles wieder entfernen - wie sieht dies rechtlich aus ?
die mauer als absturzsicherung ist zusammen mit der stützmauer teilweise 250-280cm hoch, was auch daran liegt, dass der nachbar sein grundstück "tiefergelegt" hat...
auf unsere seite ist die mauer nie höher als 90-120cm ab terassenbelag OK .... von wo wird gemessen ? ( bei uns, gelände vorher, ursprung vor 40jahren, beim nachbarn etc ? )
die stadt will die entfernung der mauer und an dieser stelle am liebsten einen maschendrahtzaun - den der nachbar nicht will - ihm gefällt die mauer und wir haben sie ja zusammen geplant und gebaut...
zur strassenoberkante ist die mauer OK ca 80-110cm da im bebauungsplan steht einfriedung bis 110cm über nieveau angrenzende öffentliche verkehrsfläche
betroffener nachbar würde wenn nötig eine abstandsflächen übernahme machen ...
wir bieten der stadt an, dass wir mit der terasse von der grundstücksgrenze wieder ca 200cm in unser grundstück reingehen und die 200cm entlang der mauer wieder begrünen und bepflanzen, so dass wir mit der terasse nicht direkt an der grene wohnen ...
da die sitzbank an der 120cm hohen mauer auf der grenze damit entfallen würde, würden wir auch die oberen 30cm wieder absägen lassen... allerdings macht es keinen grossen unterschied für den nachbarn den es ohnehin nicht stört und wäre nur mit aufwand verbunden
würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu ein paar ratschläge geben kann,
mir freundlichen grüssen
jan :)
p.s. sollte ich etwas nicht deutlich genug beschrieben haben - einfach melden...
Stützmauer bzw Grenzmauer bei Hanglage... von wo wird gemessen
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