Mahlzeit.
der Nachbar hat eine neue Einfahrt. 23m lang und 4m breit und ca 50cm erhöht mit L-Steinen abgefangen und erhöht zur Grenze (ohne Rinne). Grundstücke haben leichte Handlage. Der tiefste Punkt der Einfahrt ist bei ca 15m an der Grundstücksgrenze mit Gefälle Richtung Grenze (also Richtung mein Grundstück)
Nach einem Starkregen lief also die ganze Suppe demzufolge natürlich rüber.
Der Garten&Landschaftsbauer des Nachbarn sagt natürlich..
"ja bei so einem Jahrtausendereignis kann das mal passieren. Die "sickersteine" sind aber ansonsten zulässig und überhaupt ist die Einfahrt total supi"
Wie ist denn da jetzt die die Sachlage? Muss der Nachbar das nachbessern lassen? Bzw ist der Gartenbauer in der GEwährleistung und darf so ne Einfahrt nach den aRdT gar nicht abliefern?
Danke :)
der Nachbar hat eine neue Einfahrt. 23m lang und 4m breit und ca 50cm erhöht mit L-Steinen abgefangen und erhöht zur Grenze (ohne Rinne). Grundstücke haben leichte Handlage. Der tiefste Punkt der Einfahrt ist bei ca 15m an der Grundstücksgrenze mit Gefälle Richtung Grenze (also Richtung mein Grundstück)
Nach einem Starkregen lief also die ganze Suppe demzufolge natürlich rüber.
Der Garten&Landschaftsbauer des Nachbarn sagt natürlich..
"ja bei so einem Jahrtausendereignis kann das mal passieren. Die "sickersteine" sind aber ansonsten zulässig und überhaupt ist die Einfahrt total supi"
Wie ist denn da jetzt die die Sachlage? Muss der Nachbar das nachbessern lassen? Bzw ist der Gartenbauer in der GEwährleistung und darf so ne Einfahrt nach den aRdT gar nicht abliefern?
Danke :)
Nachbarrecht, Gepflasterte Einfahrt, Starkregen = Problem
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