mardi 7 octobre 2014

Fragen zu Überbauung: Vermessung/Rente/Eigentumsübertragung

hallohalli,

Ich habe auf meinem Grundstück einen Altbestand von 1954 mit Baugenehmigung und Bestandschutz.



letzte Woche wurde das Nachbargrundstück (angrenzend an die Genzbebauung) vom Vermessungsamt neu eingemessen.



1. habe ich den Verdacht, daß nicht korrekt gemessen wurde (nicht unbedingt die Größe des Nachbargrundstückes an sich, aber daß der 1. Referenzpunkt für die weiteren Messungen falsch genommen wurde)

Das Vermessungsprotokoll habe ich nicht unterschrieben - siehe auch Punkt 2.

Was für Einspruchsmöglichkeiten habe ich?

Kann ich einen Gegenbeweis/begründeten Verdacht anführen?



2. Dabei wurde festgestellt, daß die Grenzwand meiner Grenzbebauung das Nachbargrundstück im Mittel ca. 15 cm überbaut- insgesamt ca. 1,5 m²) . Lt. Aussage des verstorbenen Nachbars steht meine Wand AN und nicht auf der Grenze (siehe auch Punkt 1) und er hatte in der 60er Jahren an meine Wand angebaut - ich weiß, diese Aussage ist rechtlich nicht relevant.

Egal: wenn die neu eingemessene Grenze tatsächlich stimmen sollte, hat nach meinen Recherchen der neue Eigentümer Anspruch auf eine Überbaurente (§912 BGB) oder kann die Eigentumsübertragung des überbauten Teils verlangen (§915 BGB).

Soweit ich recherchiert habe, wird eine Überbaurente privatrechtlich geregelt - kein Eintrag im Grundbuch.

Falls eine Eigentumsübertragung in Frage kommen sollte: werden die Flurstücke dann neu vermessen?

Mit entsprechendem Eintrag im Grundbuch?



Hat diesbezüglich einer der Foristen Erfahrung?



Ja, ich weiß, es geht nur um ca. 1,5-2m² Überbauung, allerdings haben wir hier aktuell einen Verkehrswert im 4stelligen Bereich / qm

Wenn ich das bzgl der vermuteten Falschmessung auf die gesamte Grenze beziehe, sind das bereits ca. 5qm



für Erfahrungsberichte/Tipps wäre ich sehr dankbar.

gruß und Dank,

def





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