Hallo Community,
mein Problem ist ein wenig speziell, ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Ich miete seit knappen 4 Wochen eine Wohnung in Berlin. Wie einige vielleicht wissen, sieht der Wohnungsmarkt grade ziemlich beschissen aus - und meine Wohnung passt da gut hinein. Ich will mich auch nicht groß beschweren, aber das Badezimmer macht mir ein bisschen Kopfschmerzen.
Irgendjemand hatte irgendwann - vermutlich während des Aufbauprogramms '54 - die glorreiche Idee, die Badewanne mit Duschgelegenheit direkt an die Holzzarge der Tür zu setzen. Das das Mist war, ist offensichtlich, vor allem wenn man sich die Bilder ansieht:HELL6600.jpgHELL6602.jpg
Ich weiß nicht, wie oft das schon repariert wurde und wie lange das gedauert hat, dazu fehlt mir die Praxis-Erfahrung, aber 2 Jahre Maurer-Ausbildung und 3 Semester Bauing-Studium sagen mir, dass die Wanne nicht an die Zarge gehört. Der Lack wird irgendwann Spröde, das Silikon auch, durch die Risse dringt Wasser ein, das Holz quillt, der Lack platzt ab, mehr Wasser dringt ein, die Zarge fault weg.
Mittlerweile hat der Vermieter eine Firma geschickt, die den Schaden reparieren sollte und das auch so weit getan hat. Das Problem ist nur, dass die Handwerker es genau so wieder hergerichtet haben, wie es vorher auch war. Erst das faule Holz rausgeschnitten und ersetzt, dann Lackiert und Silikon:HELL6612.jpgHELL6612.jpgHELL6615.jpg
Leider sehe ich jedosch schon jetzt Stellen, an denen der Lack nicht geschlossen ist, zum Beispiel an den Stößen der einzelnen Hölzer:HELL6839.jpg
Desweiteren bin ich mir nicht sicher, wie lange der Verbund aus lackiertem Holz und Silikon hält.
Jetzt ist die Frage, wie ich damit umgehe? Wie gefährlich ist diese Konstruktionsweise? Wie sichere ich mich gegen eventuelle Ersatzforderungen meines Vermieters ab, wenn ich irgendwann ausziehe und die Zarge wieder vergammelt ist? Kann der Vermieter mich überhaupt für den Schaden verantwortlich machen? Auf Arbeit und in der Baurechtsvorlesung fiel der Begriff der Bedenkenanzeige - jedoch bin ich kein Auftragnehmer. Ergibt es trotzdem Sinn beim Vermieter Bedenken anzumelden, mir den Eingang bestätigen zu lassen und dann aus dem Schneider zu sein?
Ich weiß, dass Ihr keine Anwälte seid, aber vielleicht kann mir ja jemand 'ne grobe Richtung aufzeigen, wo man da nachsehen kann. In meinem Mietvertrag ist von solchen Schäden nämlich keine Rede...
Freue mich auf Antworten, Gruß, Erik
mein Problem ist ein wenig speziell, ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Ich miete seit knappen 4 Wochen eine Wohnung in Berlin. Wie einige vielleicht wissen, sieht der Wohnungsmarkt grade ziemlich beschissen aus - und meine Wohnung passt da gut hinein. Ich will mich auch nicht groß beschweren, aber das Badezimmer macht mir ein bisschen Kopfschmerzen.
Irgendjemand hatte irgendwann - vermutlich während des Aufbauprogramms '54 - die glorreiche Idee, die Badewanne mit Duschgelegenheit direkt an die Holzzarge der Tür zu setzen. Das das Mist war, ist offensichtlich, vor allem wenn man sich die Bilder ansieht:HELL6600.jpgHELL6602.jpg
Ich weiß nicht, wie oft das schon repariert wurde und wie lange das gedauert hat, dazu fehlt mir die Praxis-Erfahrung, aber 2 Jahre Maurer-Ausbildung und 3 Semester Bauing-Studium sagen mir, dass die Wanne nicht an die Zarge gehört. Der Lack wird irgendwann Spröde, das Silikon auch, durch die Risse dringt Wasser ein, das Holz quillt, der Lack platzt ab, mehr Wasser dringt ein, die Zarge fault weg.
Mittlerweile hat der Vermieter eine Firma geschickt, die den Schaden reparieren sollte und das auch so weit getan hat. Das Problem ist nur, dass die Handwerker es genau so wieder hergerichtet haben, wie es vorher auch war. Erst das faule Holz rausgeschnitten und ersetzt, dann Lackiert und Silikon:HELL6612.jpgHELL6612.jpgHELL6615.jpg
Leider sehe ich jedosch schon jetzt Stellen, an denen der Lack nicht geschlossen ist, zum Beispiel an den Stößen der einzelnen Hölzer:HELL6839.jpg
Desweiteren bin ich mir nicht sicher, wie lange der Verbund aus lackiertem Holz und Silikon hält.
Jetzt ist die Frage, wie ich damit umgehe? Wie gefährlich ist diese Konstruktionsweise? Wie sichere ich mich gegen eventuelle Ersatzforderungen meines Vermieters ab, wenn ich irgendwann ausziehe und die Zarge wieder vergammelt ist? Kann der Vermieter mich überhaupt für den Schaden verantwortlich machen? Auf Arbeit und in der Baurechtsvorlesung fiel der Begriff der Bedenkenanzeige - jedoch bin ich kein Auftragnehmer. Ergibt es trotzdem Sinn beim Vermieter Bedenken anzumelden, mir den Eingang bestätigen zu lassen und dann aus dem Schneider zu sein?
Ich weiß, dass Ihr keine Anwälte seid, aber vielleicht kann mir ja jemand 'ne grobe Richtung aufzeigen, wo man da nachsehen kann. In meinem Mietvertrag ist von solchen Schäden nämlich keine Rede...
Freue mich auf Antworten, Gruß, Erik
Badewanne an Holzzarge - was tun?
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