Hi,
ich habe vor rund 2 Jahren mein Haus planen lassen inkl. der Höhe OKFFB.
Das Haus ist ein Bungalow ohne Keller und wurde errichtet bevor der Bau der angrenzenden Straße begonnen wurde (Bauträger und Straße derzeit privat, wird dann an die Gemeinde verschenkt).
OKFFB sollte 38cm über OK Straße liegen.
Das Grundstück mit Haus liegt südlich der Straße und eines Wendehammers.
Die Lage der Straße ist im B-Plan festgelegt worden.
Die Höhe der damals zu bauenden Straße wurde durch mein Vermessungsbüro bei dem mit der Straßenplanung beauftragten Planungsbüro nachgefragt.
Und auch im amtl. Lageplan für den Bauauftrag vermerkt.
Nachdem nun der Wendehammer vor kurzem endlich fertiggestellt wurde, habe ich bemerkt, dass die Höhe des Wendehammers nicht mit der Planung übereinstimmt.
Das liegt daran, dass ursprünglich die Straßenentwässerung südlich der Straße und südlich des Wendehammers liegen sollte.
Also war ein Nord-Süd-Gefälle geplant.
Später wurde die Entwässerung des Wendehammers in die Mitte gezogen. Damit ergibt sich für den an mein Grundstück grenzenden Teil des Hammers ein Süd-Nord-Gefälle.
Die Entwässerungsrinne ist auf Planhöhe, die südl. Grenze des Hammers liegt um 21cm höher als der Plan.
Nun meine Frage:
Kann man dagegen juristisch vorgehen?
Immerhin liegt nun die Höhe des Hammers über OKRFB!
Das wollte ich vermeiden um der Gefahr von Wasser zw. Bodenplatte und Dämmung/Estrich/Fußboden zu verringern.
ich habe vor rund 2 Jahren mein Haus planen lassen inkl. der Höhe OKFFB.
Das Haus ist ein Bungalow ohne Keller und wurde errichtet bevor der Bau der angrenzenden Straße begonnen wurde (Bauträger und Straße derzeit privat, wird dann an die Gemeinde verschenkt).
OKFFB sollte 38cm über OK Straße liegen.
Das Grundstück mit Haus liegt südlich der Straße und eines Wendehammers.
Die Lage der Straße ist im B-Plan festgelegt worden.
Die Höhe der damals zu bauenden Straße wurde durch mein Vermessungsbüro bei dem mit der Straßenplanung beauftragten Planungsbüro nachgefragt.
Und auch im amtl. Lageplan für den Bauauftrag vermerkt.
Nachdem nun der Wendehammer vor kurzem endlich fertiggestellt wurde, habe ich bemerkt, dass die Höhe des Wendehammers nicht mit der Planung übereinstimmt.
Das liegt daran, dass ursprünglich die Straßenentwässerung südlich der Straße und südlich des Wendehammers liegen sollte.
Also war ein Nord-Süd-Gefälle geplant.
Später wurde die Entwässerung des Wendehammers in die Mitte gezogen. Damit ergibt sich für den an mein Grundstück grenzenden Teil des Hammers ein Süd-Nord-Gefälle.
Die Entwässerungsrinne ist auf Planhöhe, die südl. Grenze des Hammers liegt um 21cm höher als der Plan.
Nun meine Frage:
Kann man dagegen juristisch vorgehen?
Immerhin liegt nun die Höhe des Hammers über OKRFB!
Das wollte ich vermeiden um der Gefahr von Wasser zw. Bodenplatte und Dämmung/Estrich/Fußboden zu verringern.
Straße tiefer als in Plaung beschrieben
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