Hallo zusammen!
bei meinem Eckgrundstück ist im Norden und im Nordwesten straßenseitig eine Baulinie vorgegeben:
auschnitt-bplan.jpg
Glücklicherweise ist im B-Plan folgende Ausnahmeregelung aufgeführt:
Lässt sich dies wie folgt Nutzen um den Baukörper im Westen zu "begradigen"?
treppe.jpg
Die straßenseitigen Außenwände sind blau eingezeichnet. Die Außenwand im Norden macht offensichtlicherweise mehr als 30% der straßenseitigen Außenwände aus. Außenwände im Westen können also um max. 2m von der Baulinie abweichen. Durch die Aufteilung in zwei Versprünge lässt sich so der Baukörper im Westen begradigen!?
Ist die Argumentation soweit richtig?
Gruß, J.
(@Taipan: ich nehme an dies ist die "Stufenlösung" an die Du gedacht hast?)
bei meinem Eckgrundstück ist im Norden und im Nordwesten straßenseitig eine Baulinie vorgegeben:
auschnitt-bplan.jpg
Glücklicherweise ist im B-Plan folgende Ausnahmeregelung aufgeführt:
6. Baulinien
In den allgemeinen Wohngebieten WA 7, WA 8, WA 9, WA 13, WA 14, WA 18, WA 19, WA 20, WA 22, WA 24 und WA 25 dürfen die straßenseitigen Außenwände von Gebäuden bis zu maximal 2,0m zurücktreten, wenn die straßenseitigen Außenwände zu mindestens 30% ihrer Länge auf der Baulinie gebaut sind. Sind die straßenseitigen Außenwände von Gebäuden zu mindestens 70% ihrer Länge auf der Baulinie gebaut, gilt keine Begrenzung des Maßes des Zurücktretens.
In den allgemeinen Wohngebieten WA 7, WA 8, WA 9, WA 13, WA 14, WA 18, WA 19, WA 20, WA 22, WA 24 und WA 25 dürfen die straßenseitigen Außenwände von Gebäuden bis zu maximal 2,0m zurücktreten, wenn die straßenseitigen Außenwände zu mindestens 30% ihrer Länge auf der Baulinie gebaut sind. Sind die straßenseitigen Außenwände von Gebäuden zu mindestens 70% ihrer Länge auf der Baulinie gebaut, gilt keine Begrenzung des Maßes des Zurücktretens.
Lässt sich dies wie folgt Nutzen um den Baukörper im Westen zu "begradigen"?
treppe.jpg
Die straßenseitigen Außenwände sind blau eingezeichnet. Die Außenwand im Norden macht offensichtlicherweise mehr als 30% der straßenseitigen Außenwände aus. Außenwände im Westen können also um max. 2m von der Baulinie abweichen. Durch die Aufteilung in zwei Versprünge lässt sich so der Baukörper im Westen begradigen!?
Ist die Argumentation soweit richtig?
Gruß, J.
(@Taipan: ich nehme an dies ist die "Stufenlösung" an die Du gedacht hast?)
Rücktritt von Baulinie bei Eckgrundstück
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