mardi 5 août 2014

Komplexer Sachverhalt Scheune mit Grenzbebauung und tlw. Erneuerung.

Ich benötige dringend Rat zur Vorgehensweise bei einem komplexen Sachverhalt.



Folgende Situation.



Es gibt einen großen Bauernhof etwa 5000 qm groß. Der Eigentümer verkauft etwa 1955 ca. ein Drittel an die LPG. Später wird dort ein EFH errichtet, Stallungen sowie Nebengebäude. Dieses Objekt fällt an den Staat, ich kaufe 2004 das Objekt.Der Scheunenteil des Nachbarn verfällt, mein Teil nur zum Teil. Ich baue 2007 meinen Teil wieder auf, völlig ohne Baugenehmigung. Es wird statisch nichts verändert sondern völlig original erneuert.



Da die Scheune durchgehend war, jeder hat seine Tore usw. musste ich natürlich auf der Grundstücksgrenze eine vorhandene Wand erneuern sowie die Giebelfront verbrettern, da ansonsten wieder Schäden auftreten.



In die erneuerte Grenzwand habe ich allerdings Fenster eingebaut die vorher nicht vorhanden waren. Allerdings war die Wand historisch nur halbseitig vorhanden.



Was folgt ist logisch - Anzeige vom Nachbarn wegen der Fenster. Bauamt war da und fordert nun eine Brandwand und Baugenehmigung.

Die Mauern des Scheunenteils des Nachbarn sind noch vorhanden jedoch ohne Dach.



Ich bin nun der dumme weil ich die Scheune aufgebaut hat.



Ich kann doch die Giebelseite nicht einfach offen lassen. Anderseits kann ich den Nachbarn nicht zwingen seinen Scheunenteil wieder aufzubauen.

Grundsätzlich habe ich meinen Scheunenteil völlig original wieder hergestellt, bis auf die Fenster in der Giebelwand, welche vorher komplett offen war, also unverkleidetes Fachwerk.







Wer kann mir hier einen Rat geben. Weitere Informationen gern per Mail.





Komplexer Sachverhalt Scheune mit Grenzbebauung und tlw. Erneuerung.

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