jeudi 7 août 2014

Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung

Hallo!



Seit vier Jahren beschäftigt mich das Thema. Ich bin Eigentümerin einer weitgehend barrierefreien Wohnung, worauf ich schon beim Kauf achtete. Der Hauseingang weist mehrere Stufen auf, aber es gibt einen Weg neben dem Haus, der zur Terrasse führt, dort allerdings auch eine Stufe von knapp 20 cm.



Da ich bislang nur auf längeren Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen bin, wollte ich nun die Möglichkeit schaffen ebenerdig auf die Terrasse zu kommen. Wenn ich eine Rampe einsetze, ist die Terrassenfläche z.B. für eine Sitzgruppe nicht zu gebrauchen. Ich bekam die Zusage unseres Verwalters, dass da sicher niemand etwas dagegen hätte.

Nach Öffnung des zusätzlichen Weges (1,5 qm), stellten wir fest, dass der Weg zur benachbarten Eigentümergemeinschaft gehört. (Das ursprünglich zusammenhängende Areal wurde irgendwann geteilt.) Und die Nachbars-Eigentümergemeinschaft (da steckt nur einer dahinter) verweigerten mir dieses Vorhaben. - Nun steht die Baustelle offen.



Bei Mietern gibt es ein Recht auf Barrierefreiheit, im Wohnungseigentümer-Recht anscheinend nicht.

Oder weiß jemand etwas dazu?



Nun will ich ein Stück weiter kommen.

Die Terrassenhöhe verändern: Entweder die Waschbetonsteine erhöhen oder Holzpaneelen drauflegen lassen, damit die Stufe ausgeglichen wird.

Die Terrasse verkleiden: Damit ich einen Wind- und Wetterschutz (auch für den draußen parkenden Rollstuhl) bekomme. Das sind lediglich Planen, z.T. durchsichtig, die am darüber liegenden Balkon mit Dübeln und am Boden mit Winkeln und Bügeln befestigt werden.



Der Verwalter schrieb: "Bei den von Ihnen geplanten Maßnahmen muss auf jeden Fall die Eigentümergemeinschaft darüber beschließen, da es sich hierbei um die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes und um eine bauliche Veränderung handelt."



Bei baulichen Veränderungen, wenn das so zutrifft, müsste dann schließlich auch eine Genehmigung des Baurechtsamt eingeholt werden, oder? Da die Terrasse an die Nachbarsfläche grenzt, kann ich schon damit rechnen, dass von da her ein Einwand kommt!



Wie sehen das die Experten hier?



Mit Dank im voraus

Nelly W.





Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung

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