samedi 28 février 2015

KfW 70 und BTW

Hallo zusammen,



ich habe schon viel im Forum gelesen aber keine endgültige Antwort für meine Frage gefunden.



Wir haben ein KFW 70 Haus gebaut und unser Energieberater hat uns zu Beginn der Arbeiten gesagt ein BTW ist nicht nötig , da keine Lüftungsanlage.



In den Unterlagen der KFW steht "Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach Anlage 4 EnEV bestehen nicht, sofern keine Lüftungsanlage eingebaut wird und kein reduzierter Luftwechsel im Effizienzhausnachweis angesetzt wird. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines KfW-Effizienzhauses muss jedoch messtechnisch bestimmt werden".



"Bei Berechnungen nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ist standardmäßig die Luftwechselrate n = 0,7 h-1 anzusetzen. Der Ansatz eines reduzierten Luftwechsels mit n = 0,6 h-1 bei freier Lüftung/Fensterlüftung oder mit n = 0,6 h-1 bzw. 0,55 h-1 bei Gebäuden mit Lüftungsanlage kann nur verwendet werden, wenn auch nach Abschluss des Bauvorhabens die entsprechend erforderliche Luftdichtheit des Gebäudes mit einer Luftdichtheitsmessung nachgewiesen wird"



Liest sich für mich so, dass kein BTW nötig ist, bzw lt. Dem ersten Absatz dass das Ergebnis des BTW egal ist.

Da Nachbarn gerade bauen und deren Energieberater sagt der BTW ist Pflicht, habe ich einen 3ten Energieberater gefragt und der sagt wiederum es besteht keine Pflicht.



Kann mir hier jemand sagen was denn nun Korrekt ist???

Haben mit dem Bau in 2013 begonnen also vor Novellierungen der EnEv und der Inkraftretung der Änderungen aus Mai 2014.



Bereits im Vorfeld vielen Dank.





KfW 70 und BTW

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