vendredi 27 février 2015

Beschädigung des Eigentums durch Handwerker

Hallo,



beim Einbau von Fenstern in meinem Haus haben die Handwerker den Toilettendeckel und die Türzarge beschädigt. Dies ist auch auf der Abnahme so festgehalten. Wie ist nun mit diesen Schäden umzugehen, wie wird der zu ersetzende Wert bemessen, da die Gegenstände nicht neu sondern schon benutzt waren? Weiterer Problempunkt ist, dass es die Farbe in der der Toilettendeckel ist nicht mehr gibt. Ich müsste also einen unpassenden Deckel akzeptieren oder alle Sanitärelemente austauschen. Kann mir hier irgendwer weiterhelfen, wie hier vorzugehen ist?



Vielen Dank :-)





Beschädigung des Eigentums durch Handwerker

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