Guten Morgen,
wir werden im Laufe des Jahre bauen und haben uns dazu entschieden, einen Architekten zu beauftragen (HOAI, 160qm, EFH).
Dazu haben wir ein Pauschalhonorar über die ersten acht Leistungsphasen vereinbart und noch nicht unterschrieben. Er hatte bereits einige Treffen mit uns und schon Entwurfspläne gezeichnet und korrigiert.
Da wir im Bekanntenkreis noch ein paar Fachplaner haben, werden wir evtl. noch ein paar Teile herausnehmen.
Ich weiß, dass er nach HOAI mit fortlaufendem Verlauf immer weniger von der Schätzung der Gesamtkosten abweichen darf. Allerdings haben wir nach jetzigem Stand im Vertrag lediglich die Quadratmeter und eine "gute Qualität der Materialien und Ausstattung" festgelegt. Da unser Verhältnis mit ihm sehr gut ist und wir es auch so beibehalten möchten, interessiert mich die Meinung der anderen Forumsteilnehmer, ob es zu viel verlangt wäre vor Unterschrift, die Baubeschreibung etwas auszuformulieren (Art einiger Materialien, angenommene Preise für bestimmte Materialien, Gewerke, usw.). Einerseits würde uns das im Verlauf Budgetsicherheit geben und zum anderen würden wir damit schon vorher festlegen können, ob bestimmte Wünsche einfach nicht machbar sind (ökologische Materialien, o.Ä.).
Im Kern sind es also zwei Fragen:
1) Ist es unverschämt/wenig sinnvoll eine Baubeschreibung vor Unterschrift zu verlangen und in welchem Umfang?
2) Kann man grds. verpflichtende Grenzen auf die Gesamtkosten setzen, so dass wir auf alle Fälle innerhalb des Kostenrahmens bleiben können?
Besten Dank!
wir werden im Laufe des Jahre bauen und haben uns dazu entschieden, einen Architekten zu beauftragen (HOAI, 160qm, EFH).
Dazu haben wir ein Pauschalhonorar über die ersten acht Leistungsphasen vereinbart und noch nicht unterschrieben. Er hatte bereits einige Treffen mit uns und schon Entwurfspläne gezeichnet und korrigiert.
Da wir im Bekanntenkreis noch ein paar Fachplaner haben, werden wir evtl. noch ein paar Teile herausnehmen.
Ich weiß, dass er nach HOAI mit fortlaufendem Verlauf immer weniger von der Schätzung der Gesamtkosten abweichen darf. Allerdings haben wir nach jetzigem Stand im Vertrag lediglich die Quadratmeter und eine "gute Qualität der Materialien und Ausstattung" festgelegt. Da unser Verhältnis mit ihm sehr gut ist und wir es auch so beibehalten möchten, interessiert mich die Meinung der anderen Forumsteilnehmer, ob es zu viel verlangt wäre vor Unterschrift, die Baubeschreibung etwas auszuformulieren (Art einiger Materialien, angenommene Preise für bestimmte Materialien, Gewerke, usw.). Einerseits würde uns das im Verlauf Budgetsicherheit geben und zum anderen würden wir damit schon vorher festlegen können, ob bestimmte Wünsche einfach nicht machbar sind (ökologische Materialien, o.Ä.).
Im Kern sind es also zwei Fragen:
1) Ist es unverschämt/wenig sinnvoll eine Baubeschreibung vor Unterschrift zu verlangen und in welchem Umfang?
2) Kann man grds. verpflichtende Grenzen auf die Gesamtkosten setzen, so dass wir auf alle Fälle innerhalb des Kostenrahmens bleiben können?
Besten Dank!
Grobe Baubeschreibung und Aufschlüsselung sinnvoll (HOAI)?
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