Kennt ihr da Urteile oder sonstige Richtlinien, welchen Umfang die Reitstall-Tätigkeit einnehmen darf?
Ich habe mal gehört, dass ein Pferdehof/Reitstall eigentlich in ein Gewerbegebiet gehört, weil der klassische Bauernhof Pferdehaltung nur als Zucht oder in Reistall-Nebenerwerb (Qoute?) betreiben darf
Soweit ich mich erinnere, müsste man ansonsten den Bauernhof in einen Reistall umnutzen. Was ja im Außenbereich problematisch sein wird
Ich habe mal gehört, dass ein Pferdehof/Reitstall eigentlich in ein Gewerbegebiet gehört, weil der klassische Bauernhof Pferdehaltung nur als Zucht oder in Reistall-Nebenerwerb (Qoute?) betreiben darf
Soweit ich mich erinnere, müsste man ansonsten den Bauernhof in einen Reistall umnutzen. Was ja im Außenbereich problematisch sein wird
Bauernhof in Außenbereich wird zu Reitstall
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