samedi 29 avril 2017

Risiken beim Bauen mit GU/GÜ

GU = Generalunternehmer, GÜ = Generalübernehmer

Nach Information vom BSB werden ca. 90% der Neubauvorhaben von EFH/ZFH über GU/GÜ realisiert, frei planende Architekten sind hierbei inzwischen nahezu chancenlos geworden, was für diese sicherlich keine positive Werbung ist.

Von gut geschulten Verkäufern wird die Traumvilla zum Niedrigstpreis, völlig bequem mit „Alles aus einer Hand“ mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ beworben.

Was anfänglich nahezu jeden Bauherren anspricht, erweist sich nachträglich leider jedoch nicht selten als reine Kostenfalle, die nachträglich, wenn überhaupt, rechtlich nur mit erheblichem Kostenaufwand korrigierbar ist.
Die anfängliche „Traumvilla“ wird nachträglich hinsichtlich der tatsächlichen Verbrauchskosten häufig zum Alptraum.
Herzstück von Bauverträgen mit GU/GÜ ist stets die Bauleistungsbeschreibung (BLB), welche Bauherren vorab von verkaufsunabhängigen Externen sorgfältig fachlich und rechtlich analysieren lassen sollten.
Hierbei ist der Bauherr nicht unbedingt auf die teueren Anbietungen von BSB oder VPB angewiesen, deren Fachkompetenz im anlagentechnischen Bereich wenig vertrauensvoll erscheint.
In BLB häufig verwendete Formulierungen wie z.B. „gleichwertig“, mahnen dabei zur besonderen Vorsicht.
Sind tatsächlich alle anfallenden Kosten, auch die nicht unerheblichen Baunebenkosten in der spezifischen Kalkulation enthalten? Was oftmals nicht der Fall ist.
Nicht selten wird zunehmend die zeitweise Abtretung des Haurechts verlangt, was grundsätzlich abzulehnen ist.
Mitunter werden BLB im Verkaufsinteresse preislich zunächst erheblich „abgemagert“ präsentiert, wohl wissentlich, das diese nicht normalen Nutzergewohnheiten bzw. Bedürfnissen entsprechen.
Ein nicht unerhebliches Geschäft wird dann mit teuren Nachaufträgen realisiert.

Abgesehen vom Baukörper, bedienen GU/GÜ sowie frei planende Architekten den anlagentechnischen Bereich überwiegend nur höchst unzureichend.

Daher sollte man auf Folgendes achten:

- Vollständige, bedarfsgerechte Grundlagenermittlung und Anlagendimensionierung sowie Übergabe der hierzu notwendigen Unterlagen vor Baubeginn, was vertraglich vereinbart sein sollte.
(http://ift.tt/2qpzfXy)

Seriöse Anbieter haben kein Problem z.B. mit:

- Von Bauherren beauftragter, externer Unterlagenprüfung vor Vertragsunterzeichnung, Baubeginn sowie späterer Baubegleitung und Bauüberwachung/Kontrolle.

- Einer Garantie für die Anlagenaufwandszahl, welche die späteren Verbrauchskosten wesentlich bestimmt und hierfür notwendige Investitionen tatsächlich auch rechtfertigt.

- Der vertraglichen Vereinbarung einer Anlagenaufwandszahl.

- Dem Verbau von WMZ, welche die Anlagenaufwandszahl im praktischen Betrieb auch nachweisen lassen (Transparenz).

- Freie Wahlmöglichkeiten (Hersteller) für Hzg, WW-Bereitung, Lüftung, Kühlung, je nach individuellen Notwendigkeiten und Besonderheiten.

Deutlich kritisch sind anlagentechnisch, einseitig, herstellerbeschränkte Vorgaben von GU/GÜ, insbesondere, wenn sie in der Anbietung sogar gerätespezifisch sind, zu bewerten!

Aus o.g. Gründen wählen fachlich verständige Bauherren inzwischen einen anderen Weg, indem sie geschlossene Rohbauvorhaben zwar GU/GÜ antragen, die Anlagentechnik jedoch individuell vergeben.
Das ist sicherlich nicht sonderlich bequem, aber insgesamt sehr wirtschaftlich und sinnvoll.


Risiken beim Bauen mit GU/GÜ

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