lundi 24 avril 2017

Erneuerungspflicht Heizungsanlagen älter 30 Jahre

Hallo zusammen, im vermieteten Zweifamilienhaus besteht eine Ölheizungsanlage von 1986 (Brenner allerdings von 1987..), die also erneuert werden muss. Es geistern Bussgeldhöhen usw. durch die Presse. Konkrete Angaben zu folgenden Fragen
- Übergangsfrist (ausser selbst bewohnt im Jahr 2002, ist bekannt)
- Erneuerungsdauer (Beginn des Austausches für Dezemmber 2017 planbar? Zulässig?)
- Heizungsbauer stellt Austauschpflicht im Rahmen der Wartung fest, vom Schornsteinfeger, der dies meines Wissens zu prüfen hat, kam bisher noch nichts.
- Was passiert, wenn nicht ausgetauscht wird, wer prüft dies, welche Instanz stellt auf anraten wessen Strafen aus? Jemand dies schon erlebt?

Im Forum hab ich wenig Neues gefunden.
Danke für Antworten !


Erneuerungspflicht Heizungsanlagen älter 30 Jahre

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