jeudi 27 avril 2017

Garage auf nicht überbaubarer Fläche

Hallo,

auf unserem Nachbargrundstück wurden heute die Fundamente erstellt.
Zu unserer Verwunderung auch Streifenfundamente direkt an unserer Grundstücksgrenze.
Auf Nachfragen bei den Bauarbeitern soll dort eine Garage entstehen.

Die überbaubare Fläche fängt lt. Bebauungsplan 3m von unserer Grundstücksgrenze entfernt an und im Bebauungsplan gibt es folgenden Satz:
"Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (gem. § 12 (6) BauNVO"
Wir wohnen in NRW.

Wir waren eigentlich ganz froh, dass wir nicht direkt an der Grenze vor eine Wand schauen müssen und sind jetzt etwas verwundert, dass es doch möglich zu sein scheint. Freunde von uns wollten das Grundstück eigentlich vorher kaufen und hatten genau aus dem Grund der ungünstigen bebaubaren Fläche davon abgesehen.

Daher meine Fragen:
- Kann trotz des Bebauungsplans das Bauamt den Antrag genehmigt haben ohne die betroffenen Nachbarn zu informieren?
- Was wären die Konsequenzen, wenn das Bauamt bei der Genehmigung einen Fehler gemacht hat?
- Wie würdet ihr in der Situation reagieren?

Wir wollen natürlich keinen Stress mit den neuen Nachbarn, daher kommt eine Beschwerde beim Bauamt nicht in Frage, aber einfach so den Nachteil für uns akzeptieren wollen wir eigentlich auch nicht.

Blöde Situation :(


Garage auf nicht überbaubarer Fläche

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