mardi 27 septembre 2016

Schuppen nah an Grundstücksgrenze, Schleswig-Holstein

Unser Nachbar baut gerade seinen nah an unserer Grundstücksgrenze befindlichen Schuppen weiter aus. Da dieser an der Außenseite einer Kurve in unserer Zufahrt steht, hatte ich eigentlich immer gehofft, er würde, wenn er sich an das baufällige Ding mal ranmacht, einen neuen Schuppen eher etwas "zurückziehen". Nun würde ich doch gern mal wissen, ob der Standort, den der Vorbesitzer so gewählt hatte, überhaupt rechtens ist. Die LBO und ihre verklausulierten Sätze dazu verstehe ich leider nicht.
Ich hänge mal einen Kartenausschnitt an, wo in rot sein Schuppen zu sehen ist, und in grün (gesprüht) habe ich unsere Zufahrt markiert.

Kurve-mit-Schuppen.jpg

Ich danke schon mal im Voraus für eine hoffentlich hilfreiche Antwort.
Angehängte Grafiken
 


Schuppen nah an Grundstücksgrenze, Schleswig-Holstein

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