mardi 20 septembre 2016

Ab wann Dämmung gegen Resonanzkörper/Trommeleffekt Pflicht?

Hallo!

Wir möchten eine Dübeldecke/Dübeltramdecke (dreiseitig behauene Baumstämme, nebeneinander aufgereiht, seitlich untereinander verdübelt) zwischen EG und OG ausgleichen und abhängen. Es geht um 0-15 cm (Durchschnittlich ca. 10 cm) Hohlraum die dabei entstehen würden. Angedacht wären 12,5 mm Fermacellplatten an 200 mm Direktabhängern und 50/30 Dachlatten.

Die Deckenkonstruktion ist (nach langjähriger Eigenerfahrung) allgemein relativ Hellhörig bzw. insbesondere anfällig für Trittschall, aber dieses Problem wollen wir nicht an dieser Stelle lösen, sondern später beim Umbau des 1. OG mit den technisch etablierten Maßnahmen (beschweren, entkoppeln) von oben. Allerdings soll sich die Hellhörigkeit bis dahin natürlich auch nicht extrem verschlechtern.

Gibt es Anhaltspunkte dazu hab welcher Höhe/Volumen von Hohlraum die Gefahr der Bildung eines Resonanzkörpers bzw. eines Trommeleffektes so hoch ist, dass unbedingt eine fasrige Dämmung als Füllstoff eingesetzt werden sollte?

Würde mich freuen wenn mich jemand darauf verweisen könnte, wo ich Informationen dazu finde (in den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller hab ich nichts konkretes gefunden, vermutlich weil es zu stark von der Gesamtkonstruktion abhängt). Informationen bzw. Messungen in Verbindung mit Balkendecken sind am ehesten anwendbar. Zur Deckenkonstruktion Dübeldecke gibt es, aufgrund der vergleichsweisen Seltenheit, leider so gut wie keine anwendbaren Informationen.

Herzliche Grüße
Alexander


Ab wann Dämmung gegen Resonanzkörper/Trommeleffekt Pflicht?

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