mercredi 15 avril 2015

Makler- und Bauträgerverordnung / Ratenzahlungsplan / Beginn der Erdarbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,



beim Erwerb einer Wohnung von einem Bauträger sieht die Makler- und Bauträgerverordnung vor, dass mit Beginn der Erdarbeiten 30% des Gesamtkaufpreises fällig sind (nach Stellung der Sicherheiten durch den Bauträger bzw. durch Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch).



Meine Frage:

Wie ist der Beginn der Erdarbeiten zu bewerten, wenn die Baugrube zu ca. 70% ausgehoben ist (ggf. auch durch Abriss von vorherigem Altbestand bedingt), aber sich immer noch Reste (Kellermauerwerk) des Altbestandes auf dem Grundstück befinden bzw. noch nicht vollständig abgerissen sind.



Wäre in diesem Fall der Beginn der Erdarbeiten im Sinne der MaBV erfüllt oder gilt der Beginn der Erdarbeiten erst als erfolgt, wenn der Altbestand zu 100% abgerissen und entfernt wurde und somit das Grundstück für den Neubau erst "bebauungsfähig" ist.



Vielen Dank für die Rückmeldungen!





Makler- und Bauträgerverordnung / Ratenzahlungsplan / Beginn der Erdarbeiten

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