mercredi 29 avril 2015

Terrassenüberdachung baugenehmigungsfrei?

Hallo zusammen,

irgendwie bin ich mir unsicher ob die geplante freistehende Terrassenüberdachung baugenehmigungsfrei ist.
B-Plan, Baugrenze, Baubaungsfläche usw. sind geklärt. Ist auch min. 3m von Nachbargrünstück entfernt.

Die Terrassenüberdachung Aufstellmaße Breite x Tiefe: 350 x 327 cm

Fudnament Terrassen.png

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Anhang § 60 Abs. 1 steht:

1.8 Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche und mit nicht mehr als 3 m Tiefe.

Quelle:
http://ift.tt/1DJH4XJ

Bei Bauamt habe ich erfahren, dass diese 3m Tiefe für Pfostenabstände gilt.
Bei mir sind ist der Pfostenabstand 2,5m und 2,8m und Dachübstand an auf allen Seiten 35 cm. Also sollte passen?

Terrassenüberdachungen steht jetzt ca. 35 cm (mit Dachüberstand) von der Hauswand entfernt. Also von Hauswand bis zum Pfosten sind es ca. 70 cm.
Der Dachüberstand vom Haus (Bungalow) ist ca. 35 cm plus 10 cm Dachrinne.

Also der Terrassenüberdachungen Dachüberstand überschneidet sich jetzt mit dem Dachüberstand vom Haus. Ist auch so gewollt.

Nur zählt jetzt der Dachüberstand vom Haus dann noch zu Terrassenüberdachung? Und dadruch viel zu Tief?
Irgendwie konnte mir das die gute Frau von Bauamt diese Frage nicht beantwortetn. Und nu?

Wäre für einen Tipp sehr dankbar.

Gruß Jan
Angehängte Grafiken
 


Terrassenüberdachung baugenehmigungsfrei?

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