dimanche 26 avril 2015

Grenzbebauung mit Garage - Einwendungen des Nachbarn

Hallo,

wir haben einen Antrag auf Baugenehmigung für unseren Neubau gestellt(Baden-Württemberg). Der Neubau ist so geplant, dass die Doppelgarage auf die Grundstücksgrenze gebaut werden soll. Dagegen hat der angrenzende Nachbar Einwendungen erhoben.

Die Garage entspricht allen baurechtlichen Vorgaben, d. h. die Länge ist unter 9 Metern, die Höhe unter 3 Metern und die Wandfläche unter 25 qm.

Kann der Nachbar nun mit den Einwendungen den Bau verzögern? Wenn er z. B. von der Baubehörde mitgeteilt bekommt, dass die Einwendungen nicht gelten können, da die Garage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und er dann dagegen Widerspruch einlegt und im nächsten Schritt zur Klage geht etc.: Kann er dadurch den Bau stoppen, bis die Entscheidung höchstrichterlich gefallen ist?
Oder müsste das Bauamt die Garage aus der Genehmigung herauslassen, weil diese durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben garnicht genehmigungspflichtig ist, um dadurch dann auch keine Möglichkeit eines Rechtsbehelfs bzgl. der Garage zu schaffen?

Ich bin für jede Info diesbezüglich dankbar!


Grenzbebauung mit Garage - Einwendungen des Nachbarn

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