dimanche 26 avril 2015

Grundflächenzahl und überdeckte Fläche

Wir werden uns bald für ein Grundstück entscheiden und würden gerne wissen, wie viel wir jeweils überbauen/"überdecken" dürfen. Die GFZ ist 0,4 und die Nebenanlagen nach §14 BauNVO sind auf 15 qm beschränkt. Außerdem steht in dem Bebauungsplan, dass Pflaster mit mindestens 20 Prozent Fugenanteil auszuführen ist.

Erste Frage wäre, ob für die Berechnung der zulässigen Grundfläche das gesamte Grundstück herangezogen werden kann oder nur das bebaubare? Zwischen Baufenster und Straße sind ja 3 Meter dazwischen im Bebauungsplan eingezeichnet, rechne ich 0,4 x Gesamtfläche Baugrundstück oder 0,4 x Fläche im Baufenster?

Zweitens wie werden Garagen, Carports und Stellplätze nun gerechnet? §21a BauNVO oder §19 Abs. 4 BauNVO? 21a würde 0,1 erlauben, 19 Abs.4 wurde 50 Prozent von 0,4 - also 0,2 erlauben.

Ich habe mal gelesen, Dachüberstände bis 50cm zählen nicht mit zur überdachten Fläche?

Wenn ich Pflaster mit 20% Fugen-Anteil nutze, setze ich dann trotzdem 100 Prozent der Fläche an oder 80 Prozent?

Die Beschränkung in Bezug auf §14 hat keinen Zusammenhang mit Garagen/Carports/etc. - oder? Bezieht sich eher auf Wärmepumpen, Müll, Kompost, usw. oder worauf?


Grundflächenzahl und überdeckte Fläche

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