mardi 21 avril 2015

Aushöhen der Dachfläche

Moin Moin Gemeinde,

wie haltet Ihr es? Ist das Aushöhen der Dachfläche - Lattenebene - ein zu erbringendes Soll oder eine sonder zu vergütene Leistung, die beauftragt und bezahlt werden muss?

Aufsperrende Ziegel/Steine und damit ein unruhiges Deckbild wäre sicherlich ein Mangel an der Eindeckung. Was ist, wenn die Fläche die Unebenheiten schlucken würde, durch zahlreiche DFF's und dem damit verbundenen Waageeinbau die Eindeckung in Teilen jedoch unruhig liegt. Ist der Aufwand das zu begradigen Abrechnungsfähig? Oder könnte sich der AG damit rausreden, dass durch die begonnen Arbeiten sich der Aufwand verdoppelt hätte? Weil z. B. die Eindeckung teilweise wieder aufgedeckt werden muss und "angeglichen" werden muss.

Ich sehe das Aushöhen als Sonderleistung, die im Zweifel beauftragt werden muss. Nun stellt sich die Frage, ab welcher Toleranz ein Anzeigen nötig gewesen wäre. Was ist "hinnehmbar" und was ist unter allen Umständen Anzuzeigen und mit Nachtrag zu versehen?

MFG
Kalle


Aushöhen der Dachfläche

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