Hallo,
wir planen ein Haus mit einem überregionalen Anbieter.
Aktuell ist so, dass sich unsere Planungen verzögern, da ein mögliche Abweichung vom B-Plan gerade geklärt werden muss.
Wir möchten Haus mit Friesenerker (siehe google- Bilder in der ersten Reihe) bauen.
Nun sagt der Bebauungsplan, dass Dachaufbauten nicht breiter als 3,50m sein dürfen, unser Friesenerker ist mit 3,86m geplant. Unser Unternehmer interpretiert den Friesenerker als Dachaufbau und möchte eine schriftliche Besätigung der Stadt/des Kreises, dass es erlaubt ist.
Die Stadt sagt, dass es ein Erker ist und kein Dachaufbau, möchste dies aber schriftich nicht bestätigen.
Nächster Schritt wäre eine Abweichungsantrag bei dem Kreis, was wieder Geld und noch wichtiger Zeit kosten würden.
Wie würdet ihr damit umgehen? Kennt ihr klare Definitonen?
Viele Grüße
Christian
wir planen ein Haus mit einem überregionalen Anbieter.
Aktuell ist so, dass sich unsere Planungen verzögern, da ein mögliche Abweichung vom B-Plan gerade geklärt werden muss.
Wir möchten Haus mit Friesenerker (siehe google- Bilder in der ersten Reihe) bauen.
Nun sagt der Bebauungsplan, dass Dachaufbauten nicht breiter als 3,50m sein dürfen, unser Friesenerker ist mit 3,86m geplant. Unser Unternehmer interpretiert den Friesenerker als Dachaufbau und möchte eine schriftliche Besätigung der Stadt/des Kreises, dass es erlaubt ist.
Die Stadt sagt, dass es ein Erker ist und kein Dachaufbau, möchste dies aber schriftich nicht bestätigen.
Nächster Schritt wäre eine Abweichungsantrag bei dem Kreis, was wieder Geld und noch wichtiger Zeit kosten würden.
Wie würdet ihr damit umgehen? Kennt ihr klare Definitonen?
Viele Grüße
Christian
Verzögerung wegen Definition "Dachaufbau"
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