mercredi 25 mars 2015

Definition "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen"

Das Merkblatt 5 des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten "Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau" sagt zu bestimmten Gipsbauplatten, diese seien Im Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen nicht zulässig (z.B. barrierefreier Duschbereich)“. Der zuständige Verbandsreferent ist momentan telefonisch nicht erreichbar. Sind fachlich fundierte Definitionen für den "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen" bekannt / veröffentlicht? Konkret geht es darum, wie weit dieser Bereich bei barrierefreien bodengleichen Duschen zu fassen ist: Fläche mit Gefälleausbildung, zusätzlich ein Spritzbereich von XXX m, ... ?



Schriftliche Anfrage an den Verband läuft parallel!





Definition "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen"

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