samedi 26 mars 2016

Wann gilt Baugrube als vefüllt?

Hallo zusammen!

Wir bauen mit einem GU ein EFH mit Keller.
Im Vertrag steht, dass die Arbeitsräume des Kellergeschosses mit vorhandenem Bodenaushub verfüllt werden.
Dies ist zum Großteil auch schon im Herbst geschehen. Allerdings blieb noch etwas Aushub übrig und an 2 Hausseiten ist das Gelände noch nicht wieder ganz eben und fällt sichtbar zum Nachbargrundstück ab. Ein Stück vom Keller (10 cm?) schaut an diesen Seiten aus dem Boden.
Allerdings regnete es am nächsten Arbeitstag, sodass diese Restarbeiten nicht mehr ausgeführt werden konnten (hatten die Arbeiter vier Ort darauf hingewiesen). Dann kam das Gerüst, sodass bis heute die nichts weiter passieren konnte. Dass diese Arbeiten aber noch ausstehen hatten wir gleich nach Aufbau des Gerüts dem Bauleiter und dem Rohbauer (der auch die Verfüllung übernommen hat) mitgeteilt, ohne darauf eine Reaktion zu erhalten.
Nun meint unser Bauleiter, dass die Grube so als verfüllt gelte und wir uns selbst um den Abtransport des restlichen Bodes bzw. um die Aufschüttung kümmern sollten.
Das sehen wir anders!

Bevor wir es jetzt auf einen Streit ankommen lassen, würde ich gerne eure Meinung hören: Gilt ein Arbeitsraum als verfüllt, wenn er am Ende nicht das gleiche Niveau wie vorher (ebenes Gelände) aufweist?

Viele Grüße
Parsley


Wann gilt Baugrube als vefüllt?

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