mardi 29 mars 2016

Müssen Doppelhaushälfte gleichen Dachüberstand besitzen?

Wir bauen derzeit eine Doppelhaushälfte. Die andere Hälfte besteht schon längst, und hat keinen Dachüberstand. Unser Dach ist aber mit 50cm Dachüberstanden / Dachvorsprung geplant. Nun stehen wir vor den Fragen:
1. Sollten wir die Gemeinde nochmal danach fragen, ob unser 50cm Dachüberstand dem Bauvorschrift der Gemeinde entspricht?

2. Muss unsere Hälfte mit unserem Nachbarn unbedingt identisch sein?

Übrigens, ist unser Bauplan folgendermaßen gewilligt:

Zitat:

zu Ihrem Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren erklärt die Gemeinde, dass kein Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. ## Abs. # Bauordnung durchgeführt werden soll.
Sie können mit der Baumaßnahme beginnen. Für evtl. Beschädigungen an der Straße oder des Gehweges, die von Ihrer Baustelle verursacht werden, müssen Sie voll haften.


Müssen Doppelhaushälfte gleichen Dachüberstand besitzen?

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