samedi 26 mars 2016

Ersatzpflanzungen für Baugenehmigung

Liebes Forum,

Ich hätte da zwei Fragen:

1. Für die Baugenehmigung möchte die LBK 4 Ersatzpflanzungen für Obstgehölze, davon 3 im rückwertigen Gartenbereich.
Nun sind die baurechtlichen Gegebenheiten (veraltetes Baurecht von ca. 1930)so, dass es sein kann dass in den nächsten Jahren der rückwertige Grundstücksbereich auch bebaut werden darf (Aufstellung eines Bebauungsplans oder Entfall der Baulinien/Baugrenzen). Dies möchte ich nun nicht erschweren in dem ich ungünstige Ersatzpflanzungen dort anbringe.
Meine Frage ist nun, da ich mich mit Bäumen wirklich kaum auskenne, ob es Laubbäume gibt die einfacher und einigermaßen günstig in eine paar Jahren umzupflanzen sind und weder allzu groß und massiv werden.

2. Bei der Garageneinfahrt an der Grundgrenzen steht auf dem Nachbargrundstück in 2m Entfernung eine Kiefer, diese darf durch meine Befestigung (Rasenfugensteine) nicht gefährdet werden. Die LBK schlägt vor: "Wurzelbrücke mittels Lochplatten, unterbaufreier Belag, Verlegung ohne Kantenstein etc.".
Da ich mich nicht auskenne, was ist hierbei die gängigste, sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung?

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen Könnte.

lg


Ersatzpflanzungen für Baugenehmigung

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