mardi 29 mars 2016

Türsprechanlage mit Kamera > Persönlichkeitsrecht > Genehmigungspflichtig ?

Hi,

Ein Freund von mit hat vor Kurzem eine Überwachungskamera über seiner Haustüre installiert
Und gesagt, er müsste von den Nachbarn eine Erlaubnis dafür haben, wegen dem Persönlichkeitsrecht und so....

Trift das auch zu wen ich nur eine „Haus Türsprechanlage mit Kamera”
Installieren möchte?
Muss ich dann auch um eine Erlaubnis beim Nachbarn fragen?
...oder kann man die einfach installieren?

Ich sehen zur Überwachungskamera und Türsprechanlage einen wesentliche unterschied,
dass die Türsprechanlage (normalerweise) nicht aufzeichnet
und dadurch wäre die wohl nicht unbedingt Genehmigungspflichtig


Türsprechanlage mit Kamera > Persönlichkeitsrecht > Genehmigungspflichtig ?

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