Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich bin neu hier und hab schon einiges gelesen. Tolles Forum.
Möchte mal mit einer Frage an euch herantreten.
Wir beabsichtigen unsere Gartenterrasse zu entfernen und komplett als Nutzraum zu unterkellern. Maße 8,50m * 4,50m. Dann natürlich wieder die Terrassen Nutzung.
Da das Gründstück schon ziemlich verbaut ist kommt für uns kein Oberirdischer Bau in Frage. Selbst wenn der genehmigt würde. Meine Frau möchte noch Garten und Blumebeete übrig haben :-)
Ich habe in den unterlagen mal nach einem Bebauungsplan gesucht. Es ist nur ein Gestaltungsplan vorhanden. Das Gebiet ( ländlicher Gegend ) unterliegt der § 34 Satzung. Im Gesatltungsplan kann ich leider keine Angaben zur GRZ finden. Wie geht ein Bauamt mit sowas wohl um?
Der Planer unseres Hauses hat seiner Zeit eine GRZ von 0,6 angenommen. Woher er diese Infos hatte keine Ahnung. Der ist nich mehr in seinem Beruf. (Rentner). 0,29 wurden damals festgelegt. Aber er wurden keine Gehwege, Hofeinfahrten, Terrasse, Garage mit einbezogen. Wurde da ein Fehler gemacht der mir heute Probleme machen könnte?
Auch wenn ich das mit dem Kelleraushub und Bau, so wie auch beim Hausbau selber mache, muss das ja erstmal genehmigt werden.
Habt ihr da Erfahrung?
LG
ich bin neu hier und hab schon einiges gelesen. Tolles Forum.
Möchte mal mit einer Frage an euch herantreten.
Wir beabsichtigen unsere Gartenterrasse zu entfernen und komplett als Nutzraum zu unterkellern. Maße 8,50m * 4,50m. Dann natürlich wieder die Terrassen Nutzung.
Da das Gründstück schon ziemlich verbaut ist kommt für uns kein Oberirdischer Bau in Frage. Selbst wenn der genehmigt würde. Meine Frau möchte noch Garten und Blumebeete übrig haben :-)
Ich habe in den unterlagen mal nach einem Bebauungsplan gesucht. Es ist nur ein Gestaltungsplan vorhanden. Das Gebiet ( ländlicher Gegend ) unterliegt der § 34 Satzung. Im Gesatltungsplan kann ich leider keine Angaben zur GRZ finden. Wie geht ein Bauamt mit sowas wohl um?
Der Planer unseres Hauses hat seiner Zeit eine GRZ von 0,6 angenommen. Woher er diese Infos hatte keine Ahnung. Der ist nich mehr in seinem Beruf. (Rentner). 0,29 wurden damals festgelegt. Aber er wurden keine Gehwege, Hofeinfahrten, Terrasse, Garage mit einbezogen. Wurde da ein Fehler gemacht der mir heute Probleme machen könnte?
Auch wenn ich das mit dem Kelleraushub und Bau, so wie auch beim Hausbau selber mache, muss das ja erstmal genehmigt werden.
Habt ihr da Erfahrung?
LG
Kelleranbau unter Terrase
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