Guten morgen,
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Mein Name ist Egon und ich habe letztes Jahr mit meiner Frau und meinen beiden Kindern gebaut.
Mein Problem ist folgendes. Wir haben ein EFH ohne Keller gebaut. Kurz vor der Abnahme wurde uns von ausscheidenden Bauleiter mitgeteilt, dass auf der Bodenplatte entgegen der Vereinbarung nicht abgedichtet wurde. Wir waren leider zu dem Zeitpunkt nicht anwesend.
Wir haben daraufhin die Abnahme auch wegen noch anderer bestehender Mängel verweigert. Wir haben auch ein Privatgutachten über diesen und die anderen Mängel machenlassen, wo uns der Gutachter unsere Bedenken natürlich bescheinigt.
Nun nach ca. 1 Jahr klagt der Bauunternehmer auf den ausstehenden Werklohn.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist durch das Gericht schon angesetzt.
Nun meine Frage, sofern man sich nicht gütlich einigt, ist die fehlende Abdichtung auch ein Mangel, bei der die meisten von Gericht bestellten Gutachter mitgehen oder gibt es da viele verschiedene Meinungen. In der DIN 18195-4 steht ja drin, dass die Bodenplatte abzudichten ist.
Welchen Schäden können dabei entstehen?
Danke im Voraus.
VG Egon
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Mein Name ist Egon und ich habe letztes Jahr mit meiner Frau und meinen beiden Kindern gebaut.
Mein Problem ist folgendes. Wir haben ein EFH ohne Keller gebaut. Kurz vor der Abnahme wurde uns von ausscheidenden Bauleiter mitgeteilt, dass auf der Bodenplatte entgegen der Vereinbarung nicht abgedichtet wurde. Wir waren leider zu dem Zeitpunkt nicht anwesend.
Wir haben daraufhin die Abnahme auch wegen noch anderer bestehender Mängel verweigert. Wir haben auch ein Privatgutachten über diesen und die anderen Mängel machenlassen, wo uns der Gutachter unsere Bedenken natürlich bescheinigt.
Nun nach ca. 1 Jahr klagt der Bauunternehmer auf den ausstehenden Werklohn.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist durch das Gericht schon angesetzt.
Nun meine Frage, sofern man sich nicht gütlich einigt, ist die fehlende Abdichtung auch ein Mangel, bei der die meisten von Gericht bestellten Gutachter mitgehen oder gibt es da viele verschiedene Meinungen. In der DIN 18195-4 steht ja drin, dass die Bodenplatte abzudichten ist.
Welchen Schäden können dabei entstehen?
Danke im Voraus.
VG Egon
Fehlende Abdichtung auf Bodenplatte
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