vendredi 4 mars 2016

Abweichung vom Angebot und Mangel

Guten Morgen,

BV: Aufstockung Altbau EFH, EFH Fassadendämmung und neue Fassade

irgendwann die letzten Wochen hat das ausführende Unternehmen den Schlüssel bei meiner Frau abgegeben und gesagt sind Fertig.
Es folgte die Schlussrechnung. Mit der wir nicht einverstanden waren weil Positionen berechnet wurden die nicht angeboten wurden, und wir auch nicht darüber informiert wurden dass diese anfallen würden.
Zudem gab / gibt es einige Mängel, welche wir Schriftlich angezeigt haben, und wir baten um ein Termin für Schlussabnahme.

Wir bekamen eine schritliche Antwort, welche den größtenteil unserer Fragen zur Rechnung beantwortete , und wir, auch wenn Positionen abweichend vom Angebot, oder nicht vereinbart, die Positionen verstehen und akzeptieren können, und ein Termin für die Schlussabnahme wurde bestätigt.

Unser Hauptproblem ist die Sichtschalung vom Dachstuhl .
Zum einen zeigt die Sichtschalung überall Risse, zum anderen wurde uns eine 22m Sichtschalung angeboten, es sich nun rausgestellt hat dass wir eine 16mm Schalung verbaut bekommen haben.

In einem zweiten Schreiben haben wir nochmal die Mängel angezeigt, und das Problem mit der Sichtschalung hervorgehoben. Der Holzbau Betrieb vermutet die Risse in Zusammenhang mit den Befestigungsschrauben der Aufsparrendämmung. Zu der Frage: warum eine 16mm Schalung verbaut wurde , haben wir immer noch keine Stellungnahme/Antwort bekommen.

ÖBUV meinte die Risse sind ein Optischer Mangel, würde sich beheben lassen durch Spachteln/schleifen/lackieren. Dach abdecken, und messen wo die Schrauben der Aufsparrendämmung sitzen, sollte die Vermutung des ausführenden Betriebs wiederlegen. Zu der bestellten 22mm Schalung, aber bekommenen 16mm Schalung, und weil Schalung keine Statische Relevanz hat, meinte der Sachverständiger, das wäre eher was für den Anwalt.

Der Schlussabnahme Termin wurde uns telefonisch abgesagt, wir sollen von uns aus jetzt sagen/vorschlagen wass für Abzüge wir noch machen wollen in hinsicht der Mängel, keine Stellungnahme zur Schalung.

Wir haben uns dann hingesetzt und drüber gesprochen, und auch denkbare Vorschläge gefunden, bis auf die Sichtschalung...

Wir haben 22m Dicke Bretter angeboten bekommen, aber 16mm bekommen, würden die Bretter jetzt keine Risse zeigen, wäre es für uns okay.

Da die Bretter aber reißen, (unsere Vermutung) weil Sie zu Dünn sind, hätten wir doch lieber gerne eine 22mm Schalung.
Ohne das komplette Dach wieder abzubauen, lässt sich das nicht mehr ändern. Also wollen wir dafür einen Abzug.

Wenn wir jetzt aber einen Abzug vereinbaren, akzeptieren wir damit den Mangel? Und auch die falsch verbaute Schalung?

Unsere Sorge ist jetzt dass wir einen Abzug vereinbaren, in Höhe X, und dass in 1-2 Jahren die Sichtschalung dermaßen weiter reißt, das Summe X nicht reichen wird um die Schäden zu beheben.
Kann man das Unternehmen dann in Regress nehmen? Und nachträglich Gewährleistungsansprüche oder Ausbesserung fordern? Oder wäre das mit einem vereinbarten Abzug jetzt, nicht mehr möglich?

Beratungsgespräch beim Anwalt hat uns auch nicht sehr weiter gebracht, er meinte man könne klagen, und würde auf ein Vergleich hinauslaufen, weil nachweislich was verbaut wurde, was nicht bestellt war. Allerdings wollen wir eine Klage vermeiden und uns so irgendwie einigen, damit wir die Schlussrechnung endlich bezahlen können und sie Sache vom Tisch haben.
Schwer sich zu einigen, wenn der Betrieb nicht zur Schlussabnahme kommt, und scheinbar auch nicht bereit ist die Sache zu diskutieren, und stattdessen uns auffordert dass wir nun sagen sollen was wir noch für Abzüge machen wollen. Wenn wir die Abnahme der Schalung verweigern, können wir dafür auch keinen Abzug machen?

Alles ein bisschen wirr, hoffe es kam trotzdem rüber, ah, und bevor Ihr die Keule auspackt: es gab kein Bauleiter der den Einbau der Schalung überwacht hat, und dem hätte auffallen können, dass es 16 mm statt 22mm sind.

Ich versuch mal zusammenzufassen:

Was macht man in Fällen wo etwas vereinbartes durch etwas anderes eingebaut und (vermutlich) aufgrunddessen (bisher) optisch Mangelhaft ist.
Es lässt sich aber nicht ohne erheblichen Aufwand durch das vereinbarte Teil austauschen.

Danke


Abweichung vom Angebot und Mangel

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