Hallo zusammen,
bei dem Versuch den Einhebelmischer an der Vormauerung der Dusche zu montieren, fiel dem Sanitätinstallateur auf, dass die von ihm gesetzte UP-Grundkörper zu weit aus der Wand ragt, und er den Mischer nicht installieren kann. Es fehlen nach ihm mindestens 1,5 cm. Auf dem Grundkörper ist die Höhentoleranz (http://ift.tt/1pQw3ny) angegeben. Ungeachtet dessen wurden die Fliesen von meinem Fliesenleger mit ca 1,5 cm Stärke (Kleber + Fliese) auf dem Grundputz angebracht. Alle anderen Gewärke führte der Bauträger aus. Der Bauträger deklariert den Fehler als Fehler beim Fliesenlegen.
Damit der Hebel des Mischers (Focus E2) nach der Installation nicht sehr unschön sehr weit aus der Wand ragt, müsste die Fliese ca 3 cm höher (oder der UP Grundkörper tiefer) sein.
Der Wasseranschluss für die Brause direkt daneben ist hingegen so tief gesetzt, dass der Baustopfen fast komplett in der Wand verschwindet.
Die Tiefe der Vormauerung ist 15 cm. Im Werplan ist kein Maß angegeben.
Wäre es die Aufgabe eines Fliesenlegers 1,5 bzw. 3 cm Höhenausgleich auf 3,5 m² auszugleichen?
Wie kann ich ggf. die Schuld des Sanitärinstallateurs Nachweisen?
Vielen Dank und Viele Grüße
bei dem Versuch den Einhebelmischer an der Vormauerung der Dusche zu montieren, fiel dem Sanitätinstallateur auf, dass die von ihm gesetzte UP-Grundkörper zu weit aus der Wand ragt, und er den Mischer nicht installieren kann. Es fehlen nach ihm mindestens 1,5 cm. Auf dem Grundkörper ist die Höhentoleranz (http://ift.tt/1pQw3ny) angegeben. Ungeachtet dessen wurden die Fliesen von meinem Fliesenleger mit ca 1,5 cm Stärke (Kleber + Fliese) auf dem Grundputz angebracht. Alle anderen Gewärke führte der Bauträger aus. Der Bauträger deklariert den Fehler als Fehler beim Fliesenlegen.
Damit der Hebel des Mischers (Focus E2) nach der Installation nicht sehr unschön sehr weit aus der Wand ragt, müsste die Fliese ca 3 cm höher (oder der UP Grundkörper tiefer) sein.
Der Wasseranschluss für die Brause direkt daneben ist hingegen so tief gesetzt, dass der Baustopfen fast komplett in der Wand verschwindet.
Die Tiefe der Vormauerung ist 15 cm. Im Werplan ist kein Maß angegeben.
Wäre es die Aufgabe eines Fliesenlegers 1,5 bzw. 3 cm Höhenausgleich auf 3,5 m² auszugleichen?
Wie kann ich ggf. die Schuld des Sanitärinstallateurs Nachweisen?
Vielen Dank und Viele Grüße
UP Grundkörper Dusche ragt zu weit aus der Wand / Schuld des Fliesenlegers?
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