Hallo zusammen,
meine Frau und ich besitzen eine Doppelhaus-Hälfte.
Nach Jahren ist der Steuerbescheid gekommen =)
Dort wurde der Einheitswert mit der Steuermesszahl 3,5 Promille festgesetzt wegen "Einfamilienhaus nach Wohungs / Teileigentum"
Aber es ist doch eine Doppelhaushälfte?
Das Gesetzt gibt an:
- 2,6 für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 Euro (75.000 DM) des Einheitswerts, 3,5 für den Rest des Einheitswerts,
- 3,1 für Zweifamilienhäuser und
- 3,5 für alle restlichen Grundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser im Wohnungs-/Teilerbbaurecht.
Weiß jemand warum wir in die 3,5 Promill Kategorie fallen? Warum nicht 3,1?
Was bedeutet der Zusatz "Wohnungs-/Teilerbbaurecht"?
Wie ist das bei euch?
Danke & VG
meine Frau und ich besitzen eine Doppelhaus-Hälfte.
Nach Jahren ist der Steuerbescheid gekommen =)
Dort wurde der Einheitswert mit der Steuermesszahl 3,5 Promille festgesetzt wegen "Einfamilienhaus nach Wohungs / Teileigentum"
Aber es ist doch eine Doppelhaushälfte?
Das Gesetzt gibt an:
- 2,6 für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 Euro (75.000 DM) des Einheitswerts, 3,5 für den Rest des Einheitswerts,
- 3,1 für Zweifamilienhäuser und
- 3,5 für alle restlichen Grundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser im Wohnungs-/Teilerbbaurecht.
Weiß jemand warum wir in die 3,5 Promill Kategorie fallen? Warum nicht 3,1?
Was bedeutet der Zusatz "Wohnungs-/Teilerbbaurecht"?
Wie ist das bei euch?
Danke & VG
Steuermesszahl für Doppelhaushälfte vs. Einfamilienhaus
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