Hallo liebes Forum,
mien Energeiberater hat mir mitgeteilt, dass wir zwar unter der Bodenplatte Perimeterdämmung oder Glasschaumschotter anordnen können, er jedoch irgendwelchen Bestimmungen zu Folge diese für die Wärmeschutzberechung nicht anrechnen darf, da diese sich nicht in der Umhüllungsfläche des Gebäudes befinden.
Bevor ich jetzt kopfschüttelnd losschimpfe bitte ich die Expertenschaft um Rat!
LG
Manfred
mien Energeiberater hat mir mitgeteilt, dass wir zwar unter der Bodenplatte Perimeterdämmung oder Glasschaumschotter anordnen können, er jedoch irgendwelchen Bestimmungen zu Folge diese für die Wärmeschutzberechung nicht anrechnen darf, da diese sich nicht in der Umhüllungsfläche des Gebäudes befinden.
Bevor ich jetzt kopfschüttelnd losschimpfe bitte ich die Expertenschaft um Rat!
LG
Manfred
Schwachsinn oder Gesetz - ENEV berücksichtigt keine Aussendämmung der Bodenplatte?
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