lundi 7 mars 2016

LP2 mangelhaft?

Schönen Guten Abend in die Runde,

bevor ich meine Frage stelle möchte ich euch kurz die Vorgeschichte schildern:
Anfang des Jahres haben meine Frau und ich uns an einen Architekten gewandt und einen Vertrag zur Planung unseres Eigenheimes geschlossen (bis LP5). Nachdem wir uns über unser Raumprogramm und unseren Anforderungen verständigt haben, saßen wir einen ganzen Tag zusammen und haben gemeinsam unser Eigenheim entworfen. Am Ende des Tages waren wir sehr zufrieden mit dem Entwurf. Nach einigen Tagen habe ich einen Anruf bekommen, dass bei Vorentwurf die Küche viel zu klein skizziert wurde. Der Architekt hat darauf hin auf eigene Faust die Grundrisse so geändert, dass zwar die Küche nun ihre geforderte Größe hat, aber auch der Grundriss im OG durch das Verschieben der Treppe ein ganz anderer ist, der nichts mehr mit unserem zu tun hat. Einen Tag nachdem ich vom Archi den geänderten Vorentwurf überreicht bekam erhielten wir auch die Abschlagsrechnung über die ersten beiden Leistungsphasen.

Sehe ich das richtig, dass LP2 erst abgeschlossen ist, nachdem meine Frau und ich unser OK für den Grundriss geben. Sollte ich aus formalen Gründen für die bisherige Planung den Mangel anzeigen und die Rechnung um einen angemessen Betrag kürzen?
Bisher haben wir keinen Nachweis über die Haftpflichtversicherung unseres Archi's bekommen. Stellt dies einen Grund die Zahlung solange zu verzögern bis uns der Nachweis vorliegt?

Sollte ich Fakten vergessen haben, die zur Beantwortung meiner Fragen notwendig sind, dann bitte stellen und ich werde mein bestes geben, diese zu Beantworten.

Grüße Bribu


LP2 mangelhaft?

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